Kommunales Investitionsprogramm 3.0 - Rheinland-Pfalz (KI 3.0, Kapitel 1)
Rheinland-pfälzisches Landesprogramm zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG)
Im Juli 2015 trat das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)“ auf Bundesebene in Kraft. Das KInvFG soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen.
Der Bund hat zu diesem Zweck ein Sondervermögen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Aus diesem können die Länder in den Jahren 2015 bis 2023 kommunale Investitionen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent fördern. Im Fokus stehen ausdrücklich die „finanzschwachen Kommunen“.
Rheinland-Pfalz erhält nach § 2 KInvFG aus dem 3,5 Milliarden Euro Programm des Bundes einen Anteil von 7,2342 Prozent, dies entspricht 253,197 Millionen Euro, die zur Förderung kommunaler Infrastrukturinvestitionen eingesetzt werden können. Für die Umsetzung dieses Förderprogramms geben das KInvFG sowie eine Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung (VV) wichtige Vorgaben, aber ansonsten ist weitestgehend Landesrecht anzuwenden. Die Landesregierung hat in Rheinland-Pfalz entschieden, dass das Programm
- durch zusätzliche Landesmittel in Höhe von 31,7 Millionen Euro aufgestockt wird;
- eine Förderstruktur von 80 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel und 10 Prozent kommunaler Eigenanteil an den förderfähigen Kosten vorsieht;
- insgesamt den Kommunen einen möglichst weiten Entscheidungsspielraum belassen soll, insbesondere keine Einschränkungen der vom KInvFG vorgesehenen Förderbereiche vornimmt;
- im Finanzministerium koordiniert wird, aber die üblichen Verfahren der Projektförderung nach den bekannten Vorschriften der Ressorts durchgeführt werden sollen, um einen möglichst geringen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu verursachen.
Das Konzept zum "Rheinland-pfälzischen Landesprogramm zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes" wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und vom rheinland-pfälzischen Kabinett am 19. Mai 2015 unter dem Namen "Kommunales Investitionsprogramm 3.0 - Rheinland-Pfalz (KI 3.0)" beschlossen.
Die Details zur Umsetzung hat die Ministerin der Finanzen, Doris Ahnen, den Kommunen über ein Informationsschreiben am 29. Juni 2015 mitgeteilt.
Dieses Schreiben sowie andere wichtige Unterlagen zum Programm finden Sie auf dieser Website eingestellt. Fragen zum KI 3.0 stellen Sie bitte per Email an ki3(at)fm.rlp.de oder in dringenden Fällen auch per Telefon an 06131/16-4280.
Informationen zum KI 3.0, Kapitel 2 finden Sie hier.
KInvFG (2021)
KInvFG (zuletzt geändert am 10. September 2021)
KInvFG (2020)
KInvFG (zuletzt geändert am 15. April 2020)
KInvFG (2017)
KInvFG (zuletzt geändert am 14. August 2017)
KInvFG (2015)
KInvFG 2015 (Gesetzestext zuletzt aktualisiert 21. November 2016)
- KlnvFG 2015 (Gesetzentwurf als BT-Drs.)
Schreiben der Finanzministerin vom 29. Juni 2015
Förderbereiche und Zuständigkeiten – Stand 4. November 2023
Mustertabelle für Maßnahmelisten
Raumstrukturelle Gliederung (Liste der ländlichen Gebiete für Förderbereich 1 d) als PDF-Datei
Raumstrukturelle Gliederung (Liste der ländlichen Gebiete für Förderbereich 1 d) als Excel-Datei
Einführungserlass vom 08. Juli 2016 zur Vereinfachung der baufachlichen Prüfung
Antragsuntergrenzen im Rahmen des KI 3.0
Erlass zur Künstlerischen Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten vom 5. Oktober 2016
Ergänzende Hinweise vom 28. Oktober 2016 zum Erlass vom 08. Juli 2016 (baufachliche Prüfung)
Informationsschreiben vom 13. Oktober 2021
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FAQ-Liste - Stand 25. Februar 2019
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