Entschuldungsfonds
Ein kommunaler Entschuldungsfonds soll den Städten und Gemeinden aus ihren Finanznöten helfen. Darauf haben sich die Landesregierung und die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände am 22. September 2010 in Mainz auf der Basis einer Gemeinsamen Erklärung geeinigt. Mit Hilfe des Fonds soll ein großer Teil der Liquiditätskredite (Kassenkredite) getilgt werden.
Der Entschuldungsfonds ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten und wird über 15 Jahre laufen. Sein maximales Volumen umfasst 3,9 Milliarden Euro. Die Finanzierung besteht aus drei gleich großen Bestandteilen. Ein Teil der Mittel stammt aus dem Landeshaushalt. Ein weiterer Teil speist sich aus dem kommunalen Finanzausgleich. Der dritte Teil der Entschuldungsmasse wird von den Kommunen beigesteuert, die dem Pakt beitreten. Dafür wird ein maßgeschneiderter, individueller Konsolidierungsvertrag zwischen der einzelnen Kommune und dem Land unterzeichnet.
Der Ministerrat hat am 22. Juni 2011 einen Leitfaden beschlossen, der die Details zur Umsetzung des Konzepts regelt. Das Innenministerium hat daraufhin die Kommunalaufsicht und die Kommunen über den Inhalt dieses Leitfadens in mehreren Informationsveranstaltungen eingehend informiert. Die interessierten Gemeinden und Gemeindeverbände waren dann aufgefordert, zwecks Vereinbarung von Konsolidierungsverträgen mit der zuständigen Kommunalaufsicht Kontakt aufzunehmen. Bis nach Ablauf der Antragsfrist Anfang 2014, waren über 800 Kommunen in das Landesprogramm aufgenommen worden. Der KEF sollte ursprünglich bis 2026 laufen, wird aber vorzeitig durch ein neues, noch umfassenderes kommunales Entschuldungsprogramm (PEK) weitgehend abgelöst. Seit 2024 werden über das Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ über die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite, das sind rund 3 Mrd. Euro, durch das Land übernommen. Für die bei den Kommunen verbleibenden Liquiditätskredite wurde zur Tilgung ein Zeitraum von 30 Jahren eingeräumt.
Schematische Übersicht über den Entschuldungsfonds
Gemeinsame Erklärung (Rahmenvertrag) vom 22. September 2010
Leitfaden zur Umsetzung des Entschuldungsfonds, aktuelle Fassung vom 28. September 2011
Weitere Informationen gibt es beim federführenden Ministerium des Innern und für Sport
Literatur: