Skizze einer grünen Stadt mit mehrgeschossigen Gebäuden

Wettbewerb WEGBEREITER 2040!

Mit dem Wettbewerb „WEGBEREITER 2040! – Mehr klimagerechtes und bezahlbares Wohnen“ sollen Modellprojekte initiiert werden, die Klimaneutralität bei Wohngebäuden mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verbinden. Es sollen Pilotprojekte im Neubau und Bestand entwickelt werden, die als Multiplikator für den Wohnungsbau dienen, auf dem Weg hin zur Klimaneutralität!

In der ersten Phase des Wettbewerbs konnten sich Wohnungsbauunternehmen, genossenschaftliche oder private Bauherrinnen und Bauherrn mit ihren konkreten Projekten bewerben, sowohl mit dem Neubau von Wohngebäuden als auch insbesondere mit der Sanierung bzw. Modernisierung von Bestandsgebäuden. Für die ausgewählten Projekte werden in der Phase 2 Realisierungswettbewerbe nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) durchgeführt. Hierfür erhalten die Bauherrinnen und Bauherrn eine Förderung von bis zu 50.000 Euro sowie fachliche Unterstützung.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie im Folder WEGBEREITER 2040!

Kontakt

Bianca Klein
06131/16-5128
bianca.klein(at)fm.rlp.de

Elke Braun
06131/16-4277
elke.braun(at)fm.rlp.de

Das Wettbewerbsverfahren ist in zwei Phasen gegliedert. Anschließend erfolgt in der Phase 3 die Realisierung.

Phase 1
In Phase 1 bewerben sich Wohnungsbauunternehmen, genossenschaftliche oder private Bauherrinnen und Bauherrn auf den Projektaufruf. Gegenstand können sowohl der Neubau oder insbesondere auch die Sanierung bzw. Modernisierung von Bestandsgebäuden sein. Bei den Maßnahmen im Bestand kann es sich um die reine Sanierung / Modernisierung eines Wohngebäudes, einen Um- oder Anbau, eine Aufstockung oder eine Kombination aus mehreren Maßnahmen handeln. Auch eine Umnutzung eines Nichtwohngebäudes wie beispielsweise eines leerstehenden Bürogebäudes in ein Wohngebäude kommt als Projekt in Betracht. 
Die Bewerbung erfolgt mit einem konkreten Vorhaben. Dabei ist die Verfügbarkeit eines entsprechend geeigneten Grundstücks für einen Neubau bzw. ein entsprechendes sanierungsbedürftiges Bestandgebäude im Eigentum oder Erbpacht verpflichtend. 

Phase 2
Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie Festlegung der spezifischen Kriterien werden in Phase 2 Realisierungswettbewerbe nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) für die ausgesuchten Projekte durchgeführt. Diese Wettbewerbe werden jeweils von Büros begleitet, die durch die Bauherrinnen und Bauherren beauftragten werden. Die Wettbewerbsverfahren werden zeitliche parallel durchgeführt. Die Terminpläne hierfür werden mit den jeweiligen Bauherrinnen und Bauherren festgelegt.

Phase 3
In Phase 3 erfolgt die Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse. Es ist beabsichtigt, die Umsetzungsphase fachlich zu begleiten, um auch eine qualitätsvolle Umsetzung unter Einhaltung der Kriterien und Ziele in der Realisierungsphase sicherzustellen. 

Folgende Kriterien sind Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb und müssen in Phase 2 verbindlich beachtet werden:

Klimaneutralität und Nachhaltigkeit

  • Für die geplanten Wohngebäude soll mindestens eine CO2-Bilanzierung oder möglichst eine Ökobilanzierung nach QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) erstellt werden. 
  • Der Einsatz erneuerbarer Energien und die Verwendung ressourcenschonender Materialien, möglichst aus lokaler Produktion, sind zu berücksichtigen. 

Schaffung von bezahlbarem und sozial gefördertem Wohnraum

  • Mit den Projekten soll ein Anteil von mindestens 25 Prozent geförderter Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung (Mietwohnungsbau) entstehen.

Barrierefreiheit

  • Alle neu erstellten Wohnungen sollen barrierefrei erstellt werden. Die Herstellung rollstuhlgerechter Wohnungen erfolgt gemäß den Anforderungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). 
  • Im Bestand soll im Rahmen der Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen ein möglichst barrierefreier oder zumindest barrierereduzierter Um- / Ausbau erfolgen.

Darüber hinaus sollen folgende Kriterien möglichst berücksichtigt werden:

  • Serielles / modulares Bauen und Sanieren
  • Flexible Nutzungskonzepte
  • Klimaresilienz und Klimaanpassung
  • Blaue und Grüne Infrastruktur
  • Sektorenkopplung

Die Bewerbung erfolgt mit konkreten Vorhaben. Dabei kann es sich sowohl um Neubauprojekte als auch insbesondere um die Sanierung bzw. Modernisierung von Bestandsgebäuden im Geschosswohnungsbau handeln.

  • Beim Neubau ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, die Bebauung einer Baulücke oder einer Brachfläche innerhalb eines Orts- und Stadtkerns, wünschenswert.
  • Bei der Bestandsentwicklung kann es sich um die reine Sanierung bzw. Modernisierung eines Wohngebäudes, einen Um- oder Anbau, eine Aufstockung oder eine Kombination aus mehreren Maßnahmen handeln. Auch eine Umnutzung eines Nichtwohngebäudes wie beispielsweise eines leerstehenden Bürogebäudes in ein Wohngebäude kommt als Projekt in Betracht.

Weitere Voraussetzungen:

  • Der Schwerpunkt der Nutzung des geplanten Objekts soll beim Wohnen liegen.
  • Bei dem Ojekt soll es sich um Geschosswohnungsbau ab einer Größenordnung von sechs Wohneinheiten handeln.
  • Das Baugrundstück bzw. die Bestandsimmobilie müssen im Eigentum oder in Erbpacht vollständig verfügbar sein.
  • Bei der Umsetzung der Bauvorhaben sind die Teilnahmekritierien zu berücksichtigen.

Meet&Ask

Am 15. November 2023 fand die Informationsveranstaltung Meet&Ask im Zentrum Baukultur in Mainz statt. 
Ziele, Kriterien und Ablauf des Wettbewerbs wurden in der Veranstaltung vorgestellt. Im Anschluss standen Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), der Architektenkammer Rheinland-Pfalz sowie des Auslobers, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, für weitergehende Fragen bereit. 

Die Bauherrinnen und Bauherrn erhalten nach erfolgreicher Auswahl eine Förderung von bis zu 80 Prozent aller Wettbewerbskosten bis max. 50.000,00 Euro
Folgende Wettbewerbskosten sind förderfähig:

  • Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs (z. B. wettbewerbsbegleitendes Büro, notwendige Gutachten,), 
  • Aufwandsentschädigung Preisrichterinnen und Preisrichter,
  • Kosten Jurysitzungen,
  • Preisgelder,
  • Kosten Preisverleihung.

Darüber hinaus erhalten die Bauherrinnen und Bauherrn für die Durchführung der Wettbewerbsverfahren 

  • fachliche Unterstützung durch das Ministerium der Finanzen und Partnerinnen und Partner des Wettbewerbs sowie 
  • durch ein projektbegleitendes Büro (Auftraggeber ist hier das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz).

Für die Realisierung der Baumaßnahme werden Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz (Soziale Wohnraumförderung) je nach Verfügbarkeit  der entsprechenden Haushaltsmittel in Aussicht gestellt.