Wettbewerb WEGBEREITER 2040!

Mit dem Wettbewerb „WEGBEREITER 2040! – Mehr klimagerechtes und bezahlbares Wohnen“ sollen Modellprojekte initiiert werden, die Klimaneutralität bei Wohngebäuden mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verbinden. Es sollen Pilotprojekte im Neubau und Bestand entwickelt werden, die als Multiplikator für den Wohnungsbau dienen, auf dem Weg hin zur Klimaneutralität!

Hierfür können sich Wohnungsbauunternehmen, genossenschaftliche oder private Bauherrinnen und Bauherrn mit ihren konkreten Projekten bewerben, sowohl mit dem Neubau von Wohngebäuden als auch insbesondere mit der Sanierung bzw. Modernisierung von Bestandsgebäuden. Für die ausgewählten Projekte werden in der nächsten Phase Realisierungswettbewerbe nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) durchgeführt. 

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie im Folder WEGBEREITER 2040!
Für die Bewerbung steht Ihnen der Bewerbungsbogen zur Verfügung.

Kontakt

Bianca Klein
06131/16-5128
bianca.klein(at)fm.rlp.de

Elke Braun
06131/16-4277
elke.braun(at)fm.rlp.de

Veranstaltung

Einladung zu Meet&Ask am 15.11.2023, 18.30 Uhr, im Zentrum Baukultur in Mainz

Das Wettbewerbsverfahren ist in zwei Phasen gegliedert. Anschließend erfolgt in der Phase 3 die Realisierung.

Phase 1
In Phase 1 bewerben sich Wohnungsbauunternehmen, genossenschaftliche oder private Bauherrinnen und Bauherrn auf den Projektaufruf. Gegenstand können sowohl der Neubau oder insbesondere auch die Sanierung bzw. Modernisierung von Bestandsgebäuden sein. Bei den Maßnahmen im Bestand kann es sich um die reine Sanierung / Modernisierung eines Wohngebäudes, einen Um- oder Anbau, eine Aufstockung oder eine Kombination aus mehreren Maßnahmen handeln. Auch eine Umnutzung eines Nichtwohngebäudes wie beispielsweise eines leerstehenden Bürogebäudes in ein Wohngebäude kommt als Projekt in Betracht. 
Die Bewerbung erfolgt mit einem konkreten Vorhaben. Dabei ist die Verfügbarkeit eines entsprechend geeigneten Grundstücks für einen Neubau bzw. ein entsprechendes sanierungsbedürftiges Bestandgebäude im Eigentum oder Erbpacht verpflichtend. 

Phase 2
Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie Festlegung der spezifischen Kriterien werden in Phase 2 Realisierungswettbewerbe nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) für die ausgesuchten Projekte durchgeführt. Diese Wettbewerbe werden jeweils von Büros begleitet, die durch die Bauherrinnen und Bauherren beauftragten werden. Die Wettbewerbsverfahren werden zeitliche parallel durchgeführt. Die Terminpläne hierfür werden mit den jeweiligen Bauherrinnen und Bauherren festgelegt.

Phase 3
In Phase 3 erfolgt die Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse. Es ist beabsichtigt, die Umsetzungsphase fachlich zu begleiten, um auch eine qualitätsvolle Umsetzung unter Einhaltung der Kriterien und Ziele in der Realisierungsphase sicherzustellen. 

Folgende Kriterien sind Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb und müssen in Phase 2 verbindlich beachtet werden:

Klimaneutralität und Nachhaltigkeit

  • Für die geplanten Wohngebäude soll mindestens eine CO2-Bilanzierung oder möglichst eine Ökobilanzierung nach QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) erstellt werden. 
  • Der Einsatz erneuerbarer Energien und die Verwendung ressourcenschonender Materialien, möglichst aus lokaler Produktion, sind zu berücksichtigen. 

Schaffung von bezahlbarem und sozial gefördertem Wohnraum

  • Mit den Projekten soll ein Anteil von mindestens 25 Prozent geförderter Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung (Mietwohnungsbau) entstehen.

Barrierefreiheit

  • Alle neu erstellten Wohnungen sollen barrierefrei erstellt werden. Die Herstellung rollstuhlgerechter Wohnungen erfolgt gemäß den Anforderungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). 
  • Im Bestand soll im Rahmen der Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen ein möglichst barrierefreier oder zumindest barrierereduzierter Um- / Ausbau erfolgen.

Darüber hinaus sollen folgende Kriterien möglichst berücksichtigt werden:

  • Serielles / modulares Bauen und Sanieren
  • Flexible Nutzungskonzepte
  • Klimaresilienz und Klimaanpassung
  • Blaue und Grüne Infrastruktur
  • Sektorenkopplung

Die Bewerbung erfolgt mit konkreten Vorhaben. Dabei kann es sich sowohl um Neubauprojekte als auch insbesondere um die Sanierung bzw. Modernisierung von Bestandsgebäuden im Geschosswohnungsbau handeln.

  • Beim Neubau ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, die Bebauung einer Baulücke oder einer Brachfläche innerhalb eines Orts- und Stadtkerns, wünschenswert.
  • Bei der Bestandsentwicklung kann es sich um die reine Sanierung bzw. Modernisierung eines Wohngebäudes, einen Um- oder Anbau, eine Aufstockung oder eine Kombination aus mehreren Maßnahmen handeln. Auch eine Umnutzung eines Nichtwohngebäudes wie beispielsweise eines leerstehenden Bürogebäudes in ein Wohngebäude kommt als Projekt in Betracht.

Weitere Voraussetzungen:

  • Der Schwerpunkt der Nutzung des geplanten Objekts soll beim Wohnen liegen.
  • Bei dem Ojekt soll es sich um Geschosswohnungsbau ab einer Größenordnung von sechs Wohneinheiten handeln.
  • Das Baugrundstück bzw. die Bestandsimmobilie müssen im Eigentum oder in Erbpacht vollständig verfügbar sein.
  • Bei der Umsetzung der Bauvorhaben sind die Teilnahmekritierien zu berücksichtigen.

Meet&Ask

Eine Informationsveranstaltung zum Wettbewerb WEGBEREITER 2040! findet am 15. November 2023 ab 18.30 Uhr im Zentrum Baukultur in Mainz unter dem Titel Meet&Ask statt.

Für Interessenten besteht die Möglichkeit, weitere Erläuterungen zum Wettbewerb zu erhalten und Fragen zu stellen. Es stehen Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), der Architektenkammer Rheinland-Pfalz sowie des Auslobers, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, bereit. Sie erhalten Beratungen zu den Kriterien des Wettbewerbs, insbesondere der Klimaneutralität und Nachhaltigkeit, der Schaffung von gefördertem Wohnraum und der Barrierefreiheit sowie zu Wettbewerbsverfahren. 

Weitere Informationen sowie den Ablauf der Veranstaltung finden Sie in der Einladung zu Meet&Ask.  

Die Bauherrinnen und Bauherrn erhalten nach erfolgreicher Auswahl eine Förderung von bis zu 80 Prozent aller Wettbewerbskosten bis max. 50.000,00 Euro
Folgende Wettbewerbskosten sind förderfähig:

  • Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs (z. B. wettbewerbsbegleitendes Büro, notwendige Gutachten,), 
  • Aufwandsentschädigung Preisrichterinnen und Preisrichter,
  • Kosten Jurysitzungen,
  • Preisgelder,
  • Kosten Preisverleihung.

Darüber hinaus erhalten die Bauherrinnen und Bauherrn für die Durchführung der Wettbewerbsverfahren 

  • fachliche Unterstützung durch das Ministerium der Finanzen und Partnerinnen und Partner des Wettbewerbs sowie 
  • durch ein projektbegleitendes Büro (Auftraggeber ist hier das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz).

Für die Realisierung der Baumaßnahme werden Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz (Soziale Wohnraumförderung) je nach Verfügbarkeit  der entsprechenden Haushaltsmittel in Aussicht gestellt.
 

Mit den Bewerbungsunterlagen soll ein vollständiges Bild des geplanten Projektes in seiner örtlichen Situation und die besonderen Herausforderungen im Sinne dieser Auslobung verdeutlicht werden. 
Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:

  • Ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen mit Angaben zu
    • Bauherrin/Bauherr
    • Projekt
    • Baugrundstück
    • Eigentumsverhältnisse
    • Bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Voraussetzungen
  • Lageplan
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse
  • ggf. Fotos und Bildmaterial bei Bestandsimmobilien
  • Überschlägige Kostenschätzung für das Projekt
  • Darstellung eines groben Finanzierungsplanes
  • Kurzer Erläuterungsbericht (mit Angabe der vorhandenen oder/und geplanten Wohneinheiten, geplante Quadratmeter Wohnfläche, Grundstücksgröße, beabsichtigte Umsetzung der Klimaneutralität , Materialauswahl, etc.) 
  • Erklärung der Bauherrin/des Bauherren, die Umsetzung des Bauvorhabens entsprechend der Wettbewerbskriterien auf der Grundlage des prämierten Entwurfs/der prämierten Entwürfe voranzutreiben
  • Erklärung der Bauherrin/des Bauherren, dass ausreichend Bonität bzw. Finanzmittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen
  • Erklärung, dass Gespräche mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hinsichtlich einer Antragsstellung für Mittel aus den Programmen der Sozialen Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz gestellt werden.

Bewerbung
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 18. Januar 2024, 17.00 Uhr, einzureichen beim

Referat 4513
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz 

oder digital zu senden an das Postfach
4513@fm.rlp.de

Auswahl
Die Bewerbungen aus dem Kreis der Wohnungsbauunternehmen, genossenschaftliche oder private Bauherrinnen und Bauherrn, werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:

  • Vollständigkeit der Unterlagen und Angaben
  • Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen
  • Realisierungspotential des Objekts

Über die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Teilnahme an der Phase 2 des Wettbewerbs entscheidet eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums der Finanzen sowie den Partnerinnen und Partnern, anhand dieser Beurteilungskriterien.