Bunte Modellvögel sitzen auf Stangen zwischen zwei Gebäuden.

Kunst am Bau in Rheinland-Pfalz

Ein wichtiger Baustein der Förderung des künstlerischen Schaffens ist die Beteiligung Bildender Künstler und Künstlerinnen an den vom Land geförderten oder beauftragten Baumaßnahmen. Zwischen ein und zweieinhalb Prozent der Bauwerkskosten sollen für eine künstlerische Ausgestaltung verwendet werden.
Die Idee dafür stammt ursprünglich aus der Weimarer Republik und wurde kurz nach der Gründung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz als Regelung eingeführt.
Über die Jahrzehnte der Anwendung spiegeln die so entstandenen Kunstwerke die Entwicklung des Kunstschaffens im Land.

So entsteht Kunst, die außerhalb der Museen gezeigt wird. Öffentliche Räume werden für die Präsentation von Kunst genutzt und gleichzeitig gestaltet. Frei von den funktionalen Anforderungen der Architektur kann die künstlerische Ausgestaltung einen besonderen Akzent setzen, der die Identität und Unverwechselbarkeit eines Gebäudes fördert.

Das Spektrum im Landesbau umfasst dabei staatlichen Hochschulbau, Polizeigebäude, Bauten für die Justiz und allen weiteren Bauaufgaben des Landes.
Bei Hochbaumaßnahmen, die das Land durch Zuwendungen nach den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung fördert, beinhaltet das Spektrum kommunale Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Gemeindehäuser und andere.
Das Kunstwerk wird eigens für den jeweiligen Ort entworfen. Früher waren es vor allem Skulpturen und Wandgestaltungen, heute werden auch Medien- und Lichtkunst oder Installationen ausgewählt.

In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Regelungen für Kunst am Bau:

  • Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten
    Download Verwaltungsvorschrift 631 des Ministeriums der Finanzen (VV 631)
    Download VV 631

 

Nähere Informationen zu Kunst am Bau finden Sie auf der landeseigenen Kunst und Bau Webseite (KunstundBau-Webseite).

Die Webseite ist gleichzeitig eine digitale Arbeitsplattform für Beteiligte und ein Ausstellungsort für alle Bürgerinnen und Bürger mit folgenden Informationen:

  • realisierte Kunstwerke,
  • aktuelle Auslobungen und Wettbewerbsentscheidungen,
  • Mustervordrucke zum Herunterladen.