Ein kleines Spielzeugauto steht neben einem Stapel Münzen.

Dienstfahrzeuge

Ein Randgebiet des finanziellen Dienstrechts stellen die Regelungen zu den Dienstfahrzeugen dar. Sie enthalten nur zum Teil Bestimmungen zum finanziellen Dienstrecht, Schwerpunkte sind organisatorische Regelungen und Beschaffungsfragen. Zuständig für diese Regelungen ist das Ministerium der Finanzen.

Die Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie (DKfzR) ist eine Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und des Ministeriums der Finanzen. Sie befasst sich vorwiegend mit der Beschaffung und Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Landesverwaltung.

Zum Verhalten in Schadensfällen mit Dienstfahrzeugen und zur Schadenshaftung gibt es folgendes Rundschreiben: