Stabilitätsbericht des Landes Rheinland-Pfalz
Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Ihm gehören die Finanzministerinnen und -minister der Länder, der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister an.
Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates besteht in der fortlaufenden Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern (Artikel 109a Absatz 1 GG). Ziel ist es, die Gefahr von Haushaltsnotlagen möglichst früh zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Daneben überwacht der Stabilitätsrat die Einhaltung der Schuldenregel gemäß Artikel 109 Absatz 3 GG durch den Bund und jedes einzelne Land (Artikel 109a Absatz 2 GG).
Grundlage der Haushaltsüberwachung bilden die Stabilitätsberichte, die Bund und Länder dem Stabilitätsrat jährlich bis Mitte Oktober vorzulegen haben.
Mit dem Stabilitätsbericht für das Berichtsjahr 2024 kommt Rheinland-Pfalz der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz nach, dem Stabilitätsrat jährlich über die Haushaltslage des Landes zu berichten:
Stabilitätsbericht des Landes Rheinland-Pfalz 2024
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass in Rheinland-Pfalz unter Anwendung der Kriterien, die vom Stabilitätsrat zur Haushaltsbeobachtung herangezogen werden, keine Haushaltsnotlage droht und dass die landesrechtliche Schuldenbremse eingehalten wird.
Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden auf der Seite des Stabilitätsrates veröffentlicht.