Paragraf als Figur vor einer holzgetäfelten Wand.

Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz

Die Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz (RLBau) regelt im Wesentlichen den Haushaltsvollzug, die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Landes sowie Maßnahmen des Betriebs und der Verwaltung von Landesliegenschaften. Gleichzeitig beinhaltet sie Hinweise zur Organisation und Aufbau der Bauverwaltung in Rheinland-Pfalz.

Einführungserlass RLBau 2021 - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 27.10.2021 (MinBl. S. 190)

Vorgriffsregelung zur Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz (RLBau_2021) vom 25. April 2025