Bauteile aus Metall auf einem Tisch.

Marktüberwachung

Nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Aufgaben im Rahmen einer Marktüberwachung über harmonisierte Bauprodukte zu erfüllen. 
 
Die Mitgliedstaaten werden durch die Verordnung verpflichtet, eine Marktüberwachung im Einklang mit den europäischen Vorgaben zu organisieren und durchzuführen sowie geeignete Mechanismen für die Kommunikation und die Koordination zwischen den Marktüberwachungsbehörden zu schaffen. 
Die im Binnenmarkt frei handelbaren Bauprodukte sollen ein hohes Niveau in Bezug auf den Schutz öffentlicher Interessen wie Gesundheit und Sicherheit erfüllen. Deswegen soll von den Mitgliedstaaten sichergestellt werden, dass gegen Bauprodukte, die gefährlich sind, konsequent vorgegangen wird, bis hin zu Rückrufaktionen bei Bauprodukten, von denen eine ernste Gefahr ausgeht.

Deutsches Institut für Bautechnik - Marktüberwachung

Flyer - Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte, Stand: 02/2022