Reise-/ Umzugskosten & Trennungsgeld
Die landesrechtlichen Vorschriften zum Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht gelten insbesondere für die mittelbaren und unmittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Über die tarifvertraglichen Regelungen gelten sie aber auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden und sonstigen Beschäftigten, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz stehen.
Dabei ist die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Reisen aus besonderem Anlass im Landesreisekostengesetz (LRKG) und in der Landesverordnung über die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach § 6 LRKG geregelt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Zahlung von Umzugskostenvergütung, insbesondere für Umzüge aus Anlass von Versetzungen aus dienstlichen Gründen, finden sich im Landesumzugskostengesetz (LUKG).
Die Regelungen über die Zahlung von Trennungsgeld, insbesondere bei Abordnungen, ergeben sich aus der Landestrennungsgeldverordnung (LTGV).