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Verwaltung
Das Ministerium der Finanzen ist innerhalb der rheinland-pfälzischen Landesregierung zuständig für
- den Landeshaushalt und den Finanzausgleich,
- das Landesamt für Steuern und die Finanzämter,
das Landesamt für Finanzen, - die Verwaltung des Landesvermögens und der Landesbeteiligungen,
- die federführende Bearbeitung von Fragen der Wiedergutmachung und des Lastenausgleichs,
- den Bereich des Steuerrechts und der Gebühren,
- den Bereich Digitalisierung, sowie den Landesbetrieb Daten und Information,
- den Bereich Staatsmodernisierung.
Innerhalb der Landesverwaltung hat das Ministerium der Finanzen eine übergreifende Zuständigkeit für das finanzielle Dienstrecht.
Das Finanzministerium übt die Rechtsaufsicht über die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für den Bereich Bürgschaften und Garantien aus.
Weitere Informationen über die Verwaltung von Rheinland-Pfalz erhalten Sie im Serviceportal Rheinland-Pfalz.
