Eine Reihe von Ordnern steht mit dem Rücken nach oben. Eine Hand zieht einen farblich anderen Ordner aus der Reihe heraus.

Verwaltung

Das Ministerium der Finanzen ist innerhalb der rheinland-pfälzischen Landesregierung zuständig für

  • den Landeshaushalt und den Finanzausgleich,
  • das Landesamt für Steuern und die Finanzämter,
    das Landesamt für Finanzen,
  • die Verwaltung des Landesvermögens und der Landesbeteiligungen,
  • die federführende Bearbeitung von Fragen der Wiedergutmachung und des Lastenausgleichs,
  • den Bereich des Steuerrechts und der Gebühren,
  • den Bereich Digitalisierung, sowie den Landesbetrieb Daten und Information,
  • den Bereich Staatsmodernisierung.

Innerhalb der Landesverwaltung hat das Ministerium der Finanzen eine übergreifende Zuständigkeit für das finanzielle Dienstrecht. 
Das Finanzministerium übt die Rechtsaufsicht über die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für den Bereich Bürgschaften und Garantien aus.

Weitere Informationen über die Verwaltung von Rheinland-Pfalz erhalten Sie im Serviceportal Rheinland-Pfalz.