Landeshaushalt
Der Landeshaushalt bildet die Einnahmen und Ausgaben des Landes ab. Die angesetzten Ausgaben sind dabei Ermächtigungen, d. h. die Landesregierung kann die an der jeweiligen Haushaltsstelle genannte Summe ausgeben, muss dies aber nicht tun.
Das Land Rheinland-Pfalz stellt in der Regel - wie andere Länder auch - Doppelhaushalte für zwei Haushaltsjahre auf. Nur in Wahljahren gibt es üblicherweise Haushalte über ein Jahr. Die Landesregierung bringt den Haushaltsentwurf in den Landtag ein. Der Haushalt wird dann nach eingehender Beratung vom Landtag beschlossen.