Proberechnung und Übersichten
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In der Probeberechnung wird das Entschuldungsvolumen für jede Kommune in Rheinland-Pfalz ermittelt. Grundlage sind die statistischen Daten mit Stand vom März 2023. Die Probeberechnung ist in die Anlage zum Informationsschreiben vom 6. April 2023 eingegangen. Die Berechnung kann im Excel-Dokument von der Fachstatistik als Ausgangspunkt bis zur verbleibenden Restschuld nach einer Entschuldung im Detail nachvollzogen werden.
Aus der Probeberechnung ergeben sich folgende Übersichten:
- Bemessungsgrundlage, Entschuldungsvolumen und Anzahl der Kommunen im Überblick
- Kreisfreie Städte und Landkreisbereiche
- Liste zu allen Kommunen mit Entschuldung , dazu die Kennziffern zu den Landkreisen und Verbandsgemeinden
Aktualisierungen zur Probeberechnung:
- Probeberechnung mit Korrekturen zur Statistik, Stand: 18.09.2023
- Probeberechnung mit Antrag ohne Bewilligung, Stand: 26.09.2023
- Probeberechnung mit Antrag ohne Bewilligung, Stand 18.10.2023
Zur Ermittlung der erheblichen Auswirkung im Sinne des § 6 Nr. 5 LGPEK-RP i.V.m. § 5 Abs. 5 Nr. 1 und 2 LVOPEK-RP kann die im Excel-Format bereitgestellte Testberechnung nebst Ausfüllhinweisen genutzt werden.