Gebäude mit Glasfassade aus einem Fenster heraus fotografiert.

Klimaschutz

Für die von der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz genutzten Gebäude besteht gemäß Landesklimaschutzgesetz (LKSG) §9 Abs. (3) von 2014 aufgrund der Aufgabe der Vorbildfunktion öffentlicher Stellen das Ziel, „bis zum Jahr 2030 die Behörden, Hochschulen und sonstige Landeseinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie der unmittelbaren Organisationsgewalt des Landes unterliegen, sowie die Fahrzeuge des Landes und die Dienstreisen in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren. (…) Die klimaneutrale Gesamtbilanz der Landesverwaltung soll in erster Linie durch die Einsparung von Rohstoffen und Energie sowie der Nutzung erneuerbarer Energien erreicht werden.“

Der Staatsbau ist insbesondere durch den Landesbetrieb LBB bereits seit langem auf dem Weg zu einem sparsamen und klimafreundlichen Gebäudebestand, unter anderem durch die seit 2006 laufend fortgeschrieben Richtlinie „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ des Landesbetriebs LBB, die gebündelt wird mit Maßnahmen zum Einsatz von regenerativen Energien, optimiertem Gebäudebetrieb, Vertragsmanagement und Energiecontrolling in einer Energieeffizienzstrategie. Durch Ministerratsbeschlusses vom 05.05.2020 wurde dieses noch unterstrichen und 2021 hat die „Richtlinie Klimaneutrale Landesgebäude“ seinen Vorgänger ersetzt.

In den Baumaßnahmen und Projekten werden dabei sowohl das Bewertungssystem nachhaltiges Bauen (BNB) als auch Lebenszykluskostenbetrachtungen unter Berücksichtigung eines CO2-Schattenpreises in Höhe von 180 Euro pro Tonne eingesetzt.