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Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)
Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die sachverständigen Personen nach Bauordnungsrecht und für die Regelungen der Anerkennung von PÜZ-Stellen.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen (u. a. nach Artikel 7 der EU-Dienstleistungsrichtlinie), aber auch Übersichten der in Rheinland-Pfalz anerkannten Personen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Ausführungshinweise finden Sie hier.
Übersicht der anerkannten Prüfingenieure
Das neue Anerkennungsverfahren startet voraussichtlich im Juni 2026. Informationen hierzu werden zu gegebener Zeit hier eingestellt.
Übersicht der anerkannten Prüfsachverständigen
Derzeit findet kein Anerkennungsverfahren statt. Informationen zum nächsten Verfahren werden zu gegebener Zeit hier eingestellt.
Übersicht der anerkannten Prüfsachverständigen
Die Termine für das nächste Überprüfungsverfahren bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer finden Sie unter folgendem Link: https://www.bbik.de/veranstaltungen/veranstaltungstermine/?vType=c#!#eventFilterForm
Anträge auf Anerkennung bitte bis spätestens 23. Januar 2026 einreichen.
In der Fachrichtung Elektrotechnik (Teilfachrichtungen Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie elektrische Anlagen) kann das Überprüfungsverfahren auch bei der IHK Saarland abgelegt werden. Entsprechende Anträge müssen bis zum 17. April 2026 vorliegen. Weitere Infos (inkl. Termine) finden Sie unter folgendem Link: https://www.saarland.ihk.de/p/Sachverst%C3%A4ndige-277.html (ab “Fachgremium Elektrotechnik”).
Anträge bitte per Mail an 45110(at)fm.rlp.de