Schematische Darstellung von Personen, die mit Pfeilen verbunden sind.

Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)

Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die sachverständigen Personen nach Bauordnungsrecht und für die Regelungen der Anerkennung von PÜZ-Stellen.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen (u. a. nach Artikel 7 der EU-Dienstleistungsrichtlinie), aber auch Übersichten der in Rheinland-Pfalz anerkannten Personen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Ausführungshinweise finden Sie hier.

Informationen

Übersicht der anerkannten Prüfsachverständigen

Antragsformular

Das nächste Überprüfungsverfahren in der Fachrichtung Elektrotechnik (Teilfachrichtungen Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheits-stromversorgungsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie elektrische Anlagen) findet bei der IHK Saarland statt. Entsprechende Anträge müssen bis zum 25. April 2025 (Achtung: Anmeldefrist verlängert!) vorliegen. Weitere Infos (inkl. Termine) zum Überprüfungsverfahren bei der IHK Saarland finden Sie unter folgendem Link: https://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?ACTION=ViewPage&MODULE=Frontend&Page.PK=2453 .

Das nächste Überprüfungsverfahren in der Fachrichtung Versorgungstechnik (Teilfachrichtungen Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen sowie Feuerlöschanlagen) findet bei der IHK Stuttgart (Termine IHK Stuttgart 2025-2026) statt. Entsprechende Anträge müssen bis zum 23. Juni 2025 vorliegen. 

Anträge bitte per Mail an 45110(at)fm.rlp.de