Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)
Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die sachverständigen Personen nach Bauordnungsrecht und für die Regelungen der Anerkennung von PÜZ-Stellen.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen (u. a. nach Artikel 7 der EU-Dienstleistungsrichtlinie), aber auch Übersichten der in Rheinland-Pfalz anerkannten Personen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Ausführungshinweise finden Sie hier.
Übersicht der anerkannten Prüfingenieure
Anerkennungsverfahren 2024/2025 (Anmeldefrist 30. August 2024):
Informationsblatt zum Anerkennungsverfahren von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Baustatik 2024/2025 (inkl. Termine) Stand: Juni 2024
Anlage 1 Antragsformular Anerkennungsverfahren 2024/2025
Anlage 2 Angaben zum fachlichen Werdegang
Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses der Länder vom 4. November 2020
Übersicht der anerkannten Prüfsachverständigen
Anerkennungsverfahren 2025-2026 (Anmeldefrist: 15. Dezember 2024):
Antragsformular Anerkennungsverfahren 2025-2026