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Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)
Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die sachverständigen Personen nach Bauordnungsrecht und für die Regelungen der Anerkennung von PÜZ-Stellen.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen (u. a. nach Artikel 7 der EU-Dienstleistungsrichtlinie), aber auch Übersichten der in Rheinland-Pfalz anerkannten Personen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Ausführungshinweise finden Sie hier.
Übersicht der anerkannten Prüfingenieure
Anerkennungsverfahren 2024/2025 (Anmeldefrist 30. August 2024):
Informationsblatt zum Anerkennungsverfahren von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Baustatik 2024/2025 (inkl. Termine) Stand: Juni 2024
Anlage 1 Antragsformular Anerkennungsverfahren 2024/2025
Anlage 2 Angaben zum fachlichen Werdegang
Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses der Länder vom 4. November 2020
Übersicht der anerkannten Prüfsachverständigen
Anerkennungsverfahren 2025-2026 (Anmeldefrist: 15. Dezember 2024):
Antragsformular Anerkennungsverfahren 2025-2026
Übersicht der anerkannten Prüfsachverständigen
Das nächste Überprüfungsverfahren in der Fachrichtung Elektrotechnik (Teilfachrichtungen Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheits-stromversorgungsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie elektrische Anlagen) findet bei der IHK Saarland statt. Entsprechende Anträge müssen bis zum 3. April 2025 vorliegen. Weitere Infos (inkl. Termine) zum Überprüfungsverfahren bei der IHK Saarland finden Sie unter folgendem Link: https://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?ACTION=ViewPage&MODULE=Frontend&Page.PK=2453 .
Das nächste Überprüfungsverfahren in der Fachrichtung Versorgungstechnik (Teilfachrichtungen Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen sowie Feuerlöschanlagen) findet bei der IHK Stuttgart (Termine IHK Stuttgart 2025-2026) statt. Entsprechende Anträge müssen bis zum 23. Juni 2025 vorliegen.
Anträge bitte per Mail an 45110(at)fm.rlp.de