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Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)
Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die sachverständigen Personen nach Bauordnungsrecht und für die Regelungen der Anerkennung von PÜZ-Stellen.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen (u. a. nach Artikel 7 der EU-Dienstleistungsrichtlinie), aber auch Übersichten der in Rheinland-Pfalz anerkannten Personen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Ausführungshinweise finden Sie hier.
Übersicht der anerkannten Prüfingenieure
Das neue Anerkennungsverfahren startet voraussichtlich im Juni 2026. Informationen hierzu werden zu gegebener Zeit hier eingestellt.
Übersicht der anerkannten Prüfsachverständigen
Derzeit findet kein Anerkennungsverfahren statt. Informationen zum nächsten Verfahren werden zu gegebener Zeit hier eingestellt.
Übersicht der anerkannten Prüfsachverständigen
Das nächste Überprüfungsverfahren in der Fachrichtung Versorgungstechnik (Teilfachrichtungen Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen sowie Feuerlöschanlagen) findet bei der IHK Stuttgart (Termine IHK Stuttgart 2026-2027) statt.
Entsprechende Anträge müssen bis zum 19. Juni 2026 vorliegen.
Anträge bitte per Mail an 45110(at)fm.rlp.de