© Canva

Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)
Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die sachverständigen Personen nach Bauordnungsrecht und für die Regelungen der Anerkennung von PÜZ-Stellen.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen (u. a. nach Artikel 7 der EU-Dienstleistungsrichtlinie), aber auch Übersichten der in Rheinland-Pfalz anerkannten Personen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Ausführungshinweise finden Sie hier.
Übersicht der anerkannten Prüfingenieure
Anerkennungsverfahren 2022/2023 (Achtung: Anmeldefrist abgelaufen, wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald ein neues Verfahren startet):
Informationsblatt zum Anerkennungsverfahren von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Baustatik 2022/2023 (inkl. Termine) Stand: Oktober 2022
Anlage 1 Antragsformular Anerkennungsverfahren 2022/2023
Anlage 2 Angaben zum fachlichen Werdegang
Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses der Länder vom 4. November 2020
Übersicht der anerkannten Prüfsachverständigen
Anerkennungsverfahren 2022-2024 (Achtung: Anmeldefrist abgelaufen, wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald ein neues Verfahren startet):
Antragsformular Anerkennungsverfahren 2022-2024