Schriftzug "Finanzamt" auf grauen Platten.

Finanzbehörden

Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz

Die wichtigsten Finanzbehörden für Bürgerinnen und Bürger sind die Finanzämter. Zuständig ist in den meisten Fällen das Finanzamt des Orts, an dem der Bürger wohnt oder sich überwiegend aufhält (Wohnsitzfinanzamt). Bei manchen Steuerarten gibt es andere Bestimmungen, zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer oder bei der Körperschaftsteuer.

Die Behörde über den rheinland-pfälzischen Finanzämtern ist das Landesamt für Steuern in Koblenz: Übersicht über alle zuständigen Finanzämter 

Finanzverwaltung Bund

Oberste Finanzbehörde des Bundes ist das Bundesministerium der Finanzen in Berlin.
www.bundesfinanzministerium.de

Oberbehörden des Bundes sind

das Bundeszentralamt für Steuern (BZST)
www.bzst.bund.de

das Informationstechnikzentrum Bund
www.itzbund.de

und die Generalzolldirektion
www.zoll.de

Finanzverwaltung anderer Bundesländer

Die Finanzverwaltungen der anderen Bundesländer sind nicht identisch aufgebaut. So verzichten manche Länder auf eine Oberfinanzdirektion, das heißt auf eine Mittelbehörde. In anderen Ländern gibt es mehr als eine Oberfinanzdirektion.

Beim Bundeszentralamt für Steuern gibt es eine Suchmaschine, die für jede deutsche Stadt oder Gemeinde das zuständige Finanzamt ermittelt. Die Suchmaschine liefert auch Informationen über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Suchfunktion (GEMFA)