Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung (Energieträgerwechsel)
Die Landesliegenschaften hatten in 2021 einen Gasverbrauch von 217 Mio. kWh und einen Ölverbrauch von 16 Mio. kWh.
Ziel ist es, diese fossilen Brennstoffe zu Heizzwecken bis zum Jahr 2030 durch regenerative Energien zu ersetzen. Die zur Betriebssicherheit erforderlichen Anlagen wie Notstromgeneratoren, Dampf-und Spitzenlastkessel sowie Hybridanlagen wie Blockheizkraftwerke sind davon nur insoweit betroffen, als dass die Funktionalität weiterhin sichergestellt werden kann.
Eine Prognose der Investitionen über die nächsten Jahre ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ein Großteil der vorhandenen Heizsysteme ist jedoch bereits älter als 15 bis 20 Jahre und bedarf in den kommenden Jahren ohnehin des Ersatzes. Die Umstellung auf erneuerbare Energieträger verursacht daher nur in geringem Umfang zusätzliche Kosten.