Themen
Verwaltung
Das Ministerium der Finanzen ist innerhalb der rheinland-pfälzischen Landesregierung zuständig für
- den Landeshaushalt und den Finanzausgleich,
- das Landesamt für Steuern und die Finanzämter,
das Landesamt für Finanzen und das Amt für Bundesbau, - die Verwaltung des Landesvermögens und der Landesbeteiligungen,
- die federführende Bearbeitung von Fragen der Wiedergutmachung und des Lastenausgleichs,
- den Bereich des Steuerrechts und der Gebühren,
- den Bereich Bauen und Wohnen,
- den Bereich Baurecht und Bautechnik,
- den Bereich Staatsbau.
Innerhalb der Landesverwaltung hat das Ministerium der Finanzen eine übergreifende Zuständigkeit für das finanzielle Dienstrecht.
Das Finanzministerium übt die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer, die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) aus.
Steuerrecht
Das Steuerrecht ist nicht einfach. Dennoch soll es für Sie leicht sein, sich kompetent zu informieren. Unter Fragen und Antworten finden Sie Informationen zu einzelnen Steuerarten und Themenfeldern.
Finanzen
Rheinland-Pfalz ist in den vergangenen Jahren durch moderne Ansätze der Haushaltsführung (Budgetierung) und Haushaltssteuerung (Leistungsaufträge) hervorgetreten. Teile der Landesverwaltung wurden ausgegliedert, flexiblere Einheiten mit größerer Eigenverantwortung wurden geschaffen.
Bauen und Wohnen
Rheinland-Pfalz unterstützt seit Jahrzehnten mit eigenen Programmen, Projekten und Initiativen die Förderung von Wohnungsbauprojekten. Eines der wichtigsten Ziele hierbei ist die Schaffung von bedarfsgerechtem, bezahlbarem und qualitätsvollem Wohnraum. Das Land setzt dabei auf eine enge Kooperation aller relevanten Akteurinnen und Akteure.
Baurecht und Bautechnik
In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium der Finanzen das für das Bauwesen zuständige Ressort und oberste Bauaufsichtsbehörde.
Staatsbau
Das Ministerium der Finanzen ist in Rheinland-Pfalz das für das Bauwesen im Hochbau zuständige Bauministerium. Der Fachaufsicht des Ministeriums untersteht der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB).