Haushaltsrecht und Haushaltssystematik
Das staatliche Haushaltsrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen und Rechtsvorschriften, die die einzelnen Phasen des Haushaltskreislaufs (Planung, Feststellung, Vollzug und Kontrolle des öffentlichen Haushalts) zum Gegenstand haben.
Die maßgebliche gesetzliche Grundlage des Haushaltsrechts bildet neben den finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes, der Abschnitt zum Finanzwesen in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz (Artikel 116 – 120).
Ausgehend von den bei der Gesetzgebung zum Haushaltsrecht des Landes zu beachtenden und teilweise unmittelbar geltenden Bestimmungen des bundesrechtlichen Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG), stellt die landesgesetzliche Landeshaushaltsordnung für Rheinland-Pfalz (LHO) das Kernstück des Haushaltsrecht des Landes dar. Sie wird insbesondere ergänzt durch die Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV–LHO).
Zur Gewährleistung einheitlicher Verfahrens- und Datengrundlagen in unterschiedlichen Haushaltssystemen bei Bund und Ländern wurde nach § 49a HGrG das Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens eingerichtet. Die vom Gremium jährlich erarbeiteten Standards werden durch die Richtlinien zur Haushaltssystematik des Landes Rheinland-Pfalz (HsRL) umgesetzt.
Im Bereich des Zuwendungsrechts hat zudem das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes in Verbindung mit dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVfG) besondere Bedeutung.
Neben den Regelungen der Landeshaushaltsordnung sind stets auch die Bestimmungen des jeweiligen Landeshaushaltsgesetzes (LHG) zu beachten. Dieses finden sie im entsprechenden Haushaltsplan. Hinzu kommen insbesondere Regelungen in jährlichen Verwaltungsvorschriften z. B. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung.