Rundes Dach eines Gebäudes, nebendran ist noch eine Wand mit Efeu zu sehen.

Baufachliche Prüfung im Zuwendungsbau in Rheinland-Pfalz

Für Baumaßnahmen nichtstaatlicher Träger (Zuwendungsempfänger) stellt das Land Rheinland-Pfalz - neben der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union - als Zuwendungsgeber Fördermittel / Zuwendungen bereit.

Das große Spektrum des Zuwendungsbaus im Hochbau umfasst dabei Maßnahmen an vielfältigen Gebäudearten (wie z. B. Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude, Sporthallen, und viele mehr), für die entweder ressortbezogen durch das jeweils zuständige Fachressort (z. B. für Schulbau) oder ressortübergreifend über Programme mit einem speziellen Förderschwerpunkt (z. B. für Klimaschutz) Zuwendungen gewährt werden.

Die Zuwendungsbaumaßnahmen werden bei Überschreitung von Wertgrenzen gemäß den Bestimmungen des Landeshaushaltsrechts durch die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung (Baufachliche Prüfbehörden) baufachlich geprüft, um den wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz und die ordnungsgemäße Verwendung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel sicher zu stellen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können Kommunen und Landkreise sein, aber auch kirchliche und private Trägerorganisationen (Dritte), unter anderem aus den Bereichen Soziales, Erziehung und Bildung, Gesundheit, Wirtschaft, Kultur und Sport. 

Zuwendungsgeber

Zuwendungsgeber sind meist die Fachressorts mit ihren nachgeordneten Behörden, die in der Regel auch als federführende Bewilligungsbehörde fungieren und die bei Zuwendungen für Baumaßnahmen die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung (baufachliche Prüfbehörde) beteiligen.

Baufachliche Prüfbehörden und deren Zuständigkeiten

Baufachliche Prüfbehörden für Hochbaumaßnahmen sind in Rheinland-Pfalz die  

  • Gruppe Zuwendungsbau beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB Gruppe ZBau) mit Sitz in Mainz. 
    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesbtriebes Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB).
  • Baufachliche Prüfstelle bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit Sitz in Koblenz. 
    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD-Nord).
  • Baufachliche Prüfstelle bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. 
    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-Süd).

Die LBB Gruppe ZBau ist zuständig für Gebäude mit gehobenen technischen Anforderungen. Schwerpunkt sind Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, insbesondere der Krankenhausbau. 
Darüber hinaus wird die LBB Gruppe ZBau beteiligt bei Baumaßnahmen unter finanzieller Beteiligung des Bundes (RZBau), überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sowie staatlich bezuschussten Maßnahmen an Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung.

Demgegenüber nehmen die Prüfgruppen / Prüfstellen bei der SGD Nord und Süd die Aufgaben in der Regel bei Zuwendungen in Form von Landesmitteln für Gebäude mit einfachen technischen Anforderungen wahr. Einen großen Anteil haben hierbei unter anderem Schulbauten, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude.

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Beratung. Zentrales Anliegen ist es, gemeinsam mit dem Bauherrn (Zuwendungsempfänger) und dem zuständigen Förderressort (Zuwendungsgeber) eine angemessene Lösung für die jeweilige Bauaufgabe zu erzielen. Die Zuwendungsempfänger werden hinsichtlich der Standortwahl, des Raumprogramms, der Planung, Durchführung und Abrechnung ihrer Bauvorhaben baufachlich beraten. Wesentliche Querschnittsthemen sind neben der Funktionalität (Zweckmäßigkeit) und Gestaltungsqualität insbesondere auch die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit (möglichst mit einer lebenszyklusorientierten ganzheitlichen Kostenbetrachtung), die Gewährleistung der Barrierefreiheit, Fragen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes, der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien.

Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen übt als das für Bauangelegenheiten im Land zuständige Bauministerium bei Hochbaumaßnahmen im Zuwendungsbau die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber den oben genannten Baufachlichen Prüfbehörden aus. 
Für die Fachaufsicht und die Klärung von Grundsatzfragen ist in der Bauabteilung 5 das Referat 4522 „Hochschulbau / Zuwendungsbau“ federführend zuständig

Sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Regelwerke in der jeweils geltenden Fassung sind auch im Zuwendungsbau zu beachten. 

Zentrales Regelwerk in Rheinland-Pfalz für die Beteiligung der Baufachlichen Prüfbehörden im Zuwendungsbau sind:

  • die „Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (ZBau)“, Teil I Anlage 1 zu § 44 VV-LHO, zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO), in denen die wesentlichen Verfahren zur Durchführung, sowie die Zuständigkeiten und die Aufgaben der Beteiligten geregelt werden. Besondere Sachverhalte werden bei Bedarf anlassbezogen über Einzelerlasse geregelt.

Besondere Sachverhalte werden bei Bedarf anlassbezogen über Einzelerlasse geregelt:

Bezüge zum ZHE:

Arbeitshilfen:

Zentrales Regelwerk des Bundes:

„Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau). 

Nähere Informationen finden sich auch auf den Internetseiten der baufachlichen Prüfbehörden.

Der Zentrale Hochbauerlass (ZHE), der sich an der Gliederung der Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) orientiert, den Ablauf von Förderverfahren für Hochbaumaßnahmen verdeutlicht, die Bestimmungen der ZBau präzisiert und allen Beteiligten als Orientierungshilfe dienen soll, wurde zum 01.01.2025 eingeführt.

Ebenfalls eingeführt wurde die “Arbeitshilfe für die verstärkte Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Hochbaumaßnahmen im Zuwendungsbau in Rheinland-Pfalz” (AH NH+KS) mit Stand vom 17.12.2024 und zur Anwendung empfohlen.

Nähere Informationen zu aktuellen Ereignissen und beispielhaften und repräsentativen Zuwendungsbauprojekten siehe ggf. auf den Internetseiten der Zuwendungsgeber und / oder Zuwendungsempfänger.