Grenzüberschreitendes Bauen
Mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit unterstützt die Landesregierung Rheinland-Pfalz seit Jahren regionale Grenzgebiete über die Staatsgrenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien hinweg. Die Zusammenarbeit erfolgt in den Kooperationsräumen:
- Großregion mit Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Belgien (Lothringen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Luxemburg, Wallonien, Föderation Wallonien-Brüssel und die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens)
- Oberrhein mit Frankreich, Deutschland und der Schweiz (Région Grand Est/Elsass, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und die Nordwestschweiz)
- Euregio Maas-Rhein mit Deutschland, Belgien und den Niederlanden (Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, die Provinz Lüttich, die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, die Provinz Limburg in Belgien und die Provinz Limburg in den Niederlanden)
Das Ministerium der Finanzen fördert dabei Initiativen und Projekte in den Grenzräumen, die sich mit Bauen und Wohnen sowie Baukultur befassen.
Weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden sie auf der Seite der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Kontakt
Anna Biegler
06131/16-4259
Anna.Biegler(at)fm.rlp.de