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Modellprojekt Kooperationsvereinbarungen
Im Jahr 2019 wurden Kooperationsvereinbarungen eingeführt. Das Land Rheinland-Pfalz möchte mit Gemeinden Kooperationsvereinbarungen zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus schließen. Damit sollen die Errichtung sowie die Förderung von Wohnraum für den Zeitraum von drei Jahren in einer Gemeinde vereinbart werden. Gleichzeitig kann damit eine Verständigung über die Durchführung von investitionsvorbereitenden Maßnahmen einer Gemeinde für geförderten Mietwohnungsbau getroffen werden.
Gemeinden, die eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land abschließen und eine Quote für geförderten Wohnungsbau in Höhe von mindestens 25% in neuen Baugebieten eingeführt haben, kann eine Zuschussförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden.
Nähere Informationen geben das Rundschreiben vom 11. Januar 2022 und das Muster Kooperationsvereinbarungen.
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Dienstsitz Trier
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Herr Klaus Roderich
0651/9494-824
klaus.roderich(at)add.rlp.de
Herr Dipl.-Ing. Andreas Kühn
06131/16-4125
andreas.kuehn(at)fm.rlp.de