Bauzeichnungen und drei Rollen mit Bauzeichnungen.

Architektenberufsrecht

Das Ministerium der Finanzen ist auch zuständig für das Architektenberufsrecht. Dieses ist im Architektengesetz festgesetzt und regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen Berufsbezeichnungen für Architektenberufe in Rheinland-Pfalz geführt werden dürfen. Die Eintragung in die Berufsverzeichnisse prüft die Architektenkammer Rheinland-Pfalz, die die Berufsverzeichnisse auch verwaltet. Im Architektengesetz finden sich auch Vorgaben zu Aufgaben und Organisation der Architektenkammer.
 
Die Architektenkammer ist eine Selbstverwaltungskörperschaft und vertritt die Belange ihres Berufsstands. Das Ministerium der Finanzen übt die Aufsicht über die Architektenkammer aus.

Ergänzend zum Architektengesetz finden Sie hier die
Landesverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes.