Suffizienz, insbesondere Reduktion der Flächeninanspruchnahme
Derzeit ist sowohl die Fläche pro Person als auch die absolute Fläche der Landesgebäude von Wachstum geprägt. Es gilt jedoch, sowohl die neu hinzukommenden Flächen als auch die Bestandsflächen intensiver und flexibler auszunutzen. Hierzu sind begleitende organisatorische und bauliche Maßnahmen erforderlich. Besondere Flächennutzungen (z. B. Öffentlichkeit, Geheimhaltung, Sicherheit, Unterkunft, Schichtdienst, Archivierung/Rechenzentren etc.) und Personengruppen mit besonderen Anforderungen an die Amtsausübung sind im Einzelnen entsprechend ihrer gesetzlichen oder funktionalen Sonderstellungen zu betrachten.
Bis 2035 sollen die Nettogrundfläche im wirtschaftlichen Eigentum des Landesbetriebs LBB (Stand 01.01.2023: 2,87 Mio. m2 zzgl. Ressortvermögen und Anmietungen) um mindestens 10 Prozent sowie die darin enthaltenen Flächen für Verwaltungs-und Bürotätigkeiten um mindestens 20 Prozent reduziert werden.
Die Reduktion im Bereich der Büroflächen wird voraussichtlich den Großteil der Gesamtflächenreduktion erbringen.
Die zu reduzierende Flächeninanspruchnahme bezieht sich dabei auf die genutzen Gebäudeflächen und nicht auf die Außenflächen der Liegenschaften. Es handelt sich dabei somit nicht primär um eine Frage der Flächenentsiegelung, sondern um die Büronutzung.
Kernmaßnahme ist die Modernisierung und Reduktion der Gesamtfläche der Landesverwaltung: Ein zukünftiger aktiver Abbau bzw. eine dichtere Nutzung der Flächen auch im Bestand wird konzeptionell vorbereitet:
- Insbesondere Desksharing und moderne Arbeitsplatzkonzepte werden genutzt, um bei der Arbeitsplatzbelegung schrittweise den Faktor 1,3 zu erreichen; es werden somit im Durchschnitt für 13 Personen nur noch zehn vollwertige Arbeitsplätze bereitgestellt, welche jedoch um informelle Kommunikationsflächen ergänzt werden.
- Die Flächenwidmung wird flexibilisiert; es werden grundsätzlich generische (flexible) Arbeitsplätze geschaffen.
- Die Auslastung von gemeinschaftlich genutzten Flächen wird durch aktives Flächenmanagement erhöht.
- Zusätzliche Flächen aufgrund von Stellenaufwüchsen und neuen Aufgaben der Dienststellen werden grundsätzlich nur noch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Belegungsfaktors von 1,3 im jeweiligen Geschäftsbereich realisiert.