Digitaler Bauantrag
PDF/A-Dateien
Die Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) vom 16. Juni 1987 (GVBl. S. 165), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2024 (GVBl. S. 365, 370) regelt, dass grundsätzlich die Bauunterlagen als PDF/A Dateien einzureichen sind: „(4) Jeder Antrag, jede Anzeige und jede Bauunterlage muss als eine eigene Einzeldatei erstellt und abgespeichert und in einem archivfähigen Portable Document Format (PDF/A nach ISO 19005-1) übermittelt werden. Dateianlagen innerhalb der PDF-Dateien sind unzulässig. ...” Die hier verlinkte Anleitung erläutert, wie dieses Dateiformat erstellt werden kann; sie wurde von Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt, das die Online-Dienste zum digitalen Bauantrag zentral zur Verfügung stellt.
Anwendungsvideo zum digitalen Baugenehmigungsverfahren
Im unten angezeigten Video "Online Tutorial digitale Baugenehmigung" werden die wichtigsten Begriffe rund um die digitale Baugenehmigung erklärt und ein praktischer Einblick in die Antragsstellung anhand eines Beispiels gewährt - von der Anmeldung im System über die Erstellung eines neuen Antrags bis hin zur gemeinsamen Bearbeitung und Kommunikation mit der zuständigen Behörde. Exemplarisch wird das normale Baugenehmigungsverfahren beleuchtet, wobei die gezeigten Funktionen und Prozesse für alle weiteren Verfahrensarten auf der Plattform verfügbaren Verwaltungsleistungen anwendbar sind. Dieses Tutorial basiert auf der Version der digitalen Baugenehmigung aus Mecklenburg-Vorpommern, entwickelt im Einklang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG).
Hinweis: Aus Gründen der Verständlichkeit verwenden wir im Tutorial durchgehend männliche Geschlechterendungen, diese schließen jedoch alle Geschlechter mit ein.
Zur Zeit wird das digitale Baugenehmigungsverfahren von zwei Baubehörden in Rheinland-Pfalz pilotiert.
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