Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)
Das Programm PEK-RP setzt die Politik der Landesregierung zur Stärkung der Kommunen konsequent fort. Es schafft durch den historischen Schuldenschnitt von 3 Milliarden Euro im Zusammenspiel mit dem neuen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) und dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) die Basis für einen fiskalischen Neubeginn der rheinland-pfälzischen Kommunen.
Das Programm PEK-RP richtet sich ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und befreit diese unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast, in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite. Durch die Entschuldung nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab, was gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung die Bedeutung des Programms unterstreicht. Die mittel- und langfristige Entlastung der rheinland-pfälzischen Kommunen dürfte damit deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen.
Das Programm PEK-RP stützt sich auf Artikel 117 Abs. 4 der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Das Ausführungsgesetz zum Programm PEK-RP hat der rheinland-pfälzische Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen. Im April 2023 ist die zugehörige Landesverordnung in Kraft getreten, im Oktober 2023 die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Entschuldungsprogramms.
Einem erneuten Aufwachsen der Liquiditätskreditbestände wird durch die Änderungen im Gemeindehaushaltsrecht entgegengewirkt, die im Rahmen des Programms PEK-RP erfolgt sind. Nach der Entschuldung haben alle Kommunen die Möglichkeit und zugleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und zu reduzieren.
Die Solidarität zwischen Land und Kommunen sowie innerhalb der kommunalen Familie ist tragender Gedanke des Programms PEK-RP als Partnerschaft für gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land.
Ausgangslage und Problemstellung
Kredite zur Liquiditätssicherung dienen nach der gesetzgeberischen Ausgestaltung in § 105 der Gemeindeordnung (GemO) der Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Kommunen und sind demgemäß lediglich zur kurzfristigen Liquiditätssicherung bestimmt. In den vergangenen Jahren haben sich Liquiditätskredite in der Praxis jedoch zu einem dauerhaften Finanzierungsinstrument für laufende Ausgaben entwickelt, wodurch die Liquiditätskredite der Kommunen in Rheinland-Pfalz zum 31. Dezember 2020 mit rund 7,1 Milliarden Euro eine kritische Höhe erreicht haben. Bereinigt um Doppelzählungen und infolge von weiteren Anrechnungen, verbleibt ein Liquiditätskreditvolumen von rund 4,4 Milliarden Euro als Bemessungsgrundlage für eine Entschuldung der Kommunen, die einen Antrag auf Teilnahme gestellt haben (Stand: Januar 2024).
Liquiditätskreditbestände in diesem Umfang können die finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit und somit eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der betroffenen Kommunen gefährden. Sie bergen ein erhebliches Zinsänderungsrisiko, welches sich durch die aktuelle Zinsentwicklung noch verstärken dürfte. Zudem fehlt bei vielen Kommunen in Anbetracht der zum Teil enormen Höhe der aufgelaufenen Liquiditätskreditbestände eine Perspektive, wie diese zurückgeführt werden können (sogenannte Vergeblichkeitsfalle).
Auswirkungen und Darstellung im Landeshaushalt
Die Entschuldung betrifft die von den kommunalen Kernhaushalten aufgenommenen Liquiditätskredite zum Stichtag 31. Dezember 2020, auch solche, die im Rahmen einer Einheitskasse entstanden sind sowie Wertpapierschulden. Das Entschuldungsvolumen beträgt in Summe 3 Milliarden Euro.
Die Entschuldung wird im Kernhaushalt des Landes abgebildet. Hierfür wurde ein neues Kapitel im Einzelplan 20 „Allgemeine Finanzen“ geschaffen. Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro für Tilgungen zur Verfügung. In den nachfolgenden Jahren wird eine Belastung von rund 100 Millionen Euro jährlich angenommen. Weitere Mittel für Zinsleistungen und Verwaltungsaufwand kommen hinzu. Zugleich reduzieren sich die Ausgaben des Landes für bisherige Entschuldungshilfen.
Das übernommene Kreditvolumen wird in der Haushaltsrechnung des Landes in der Übersicht 8 über die Schulden des Landes aufgenommen.
Auswirkungen in den kommunalen Haushalten
Die Entschuldung betrifft sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen, sodass die mittel- und langfristige Entlastung der Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen dürfte. Infolge der Schuldübernahme müssen die entsprechenden Verbindlichkeiten von den Kommunen nicht länger bilanziert werden. Die Kommunen haben grundsätzlich etwaige Gebühren zu tragen, welche die Gläubiger für den Schuldnerwechsel in Rechnung stellen. Im Übrigen sind die Kommunen – unabhängig von der Teilnahme am Programm PEK-RP – grundsätzlich verpflichtet, verbleibende Liquiditätskredite binnen 30 Jahren zu tilgen.