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Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)
Mit dem Programm PEK-RP hat das Land im Jahr 2024 insgesamt 515 Kommunen um rund drei Milliarden Euro entlastet. Davon profitierten 487 Ortsgemeinden, 6 Verbandsgemeinden, 5 verbandsfreie Gemeinden, 9 Landkreise und 8 kreisfreie Städte (Übersicht 1). Die Entschuldungsmaßnahmen wurden im Jahr 2024 vollständig bewilligt und weitestgehend umgesetzt (Übersicht 2).
Ein Programm mit breiter Unterstützung und schneller Umsetzung
PEK-RP wurde von Beginn an eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Der Landtag verabschiedete das Umsetzungsgesetz einstimmig und schuf damit die Grundlage für einen Entschuldungstarif, der insbesondere Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskrediten pro Einwohner gezielt entlastet.
Nach Ablauf der Antragsfrist im Herbst 2023 konnten bereits ein Jahr später 100 Prozent der Anträge bewilligt und 99 Prozent des Entschuldungsvolumens umgesetzt werden. Lediglich rund 29 Millionen Euro (1 Prozent) werden aufgrund laufender Kreditverträge in den Jahren 2025 bis 2028 realisiert (Übersicht 2).
Effizient, digital und ohne zusätzliche Bürokratie
Das Bewilligungsverfahren wurde von der Landesregierung gemeinsam mit dem Statistischen Landesamt sowie den Kommunalaufsichtsbehörden durchgeführt – und das ohne zusätzliche personelle Ressourcen. Möglich wurde dies durch einen hohen Grad an Digitalisierung und Automatisierung.
Die Entschuldung erfolgte nahezu vollständig durch die Übernahme bestehender Kredite. Tilgungshilfen machten mit rund 6 Millionen Euro lediglich 0,2 Prozent des Gesamtvolumens aus (Übersicht 2).
Starke Entlastung für die kommunale Familie
Von den bewilligten knapp 3 Milliarden Euro entfielen rund 63 Prozent auf kreisfreie Städte, 17 Prozent auf Landkreise, 17 Prozent auf Ortsgemeinden sowie weitere Anteile auf verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden. Insgesamt wurden 515 Kommunen entschuldet (Übersicht 1).
Bereits im Jahr 2024 hat das Land 500 Millionen Euro der übernommenen Kredite getilgt und damit seine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 117 Abs. 4 der Landesverfassung sogar übertroffen.
Ein starkes Signal für Solidarität und Handlungsfähigkeit
PEK-RP steht für gelebte Solidarität zwischen Land und Kommunen sowie innerhalb der kommunalen Familie. Die erfolgreiche Umsetzung zeigt, dass Rheinland-Pfalz gemeinsam und entschlossen auf große finanzielle Herausforderungen reagieren kann. Das Programm ist damit ein starkes Zeichen demokratischer Handlungsfähigkeit und partnerschaftlicher Verantwortung.