Mehrere Hände liegen auf einem Tisch. Die eine hält einen Stift und zeigt auf ein Papier.

Facharbeitsgruppe KFA-Reform 2023

Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs war eines der größten Projekte der Landesregierung in der Legislaturperiode 2021-2026. Zusammen mit der Landesregierung beteiligten sich an der Reform im Zeitraum 2021/2022 mehrere rheinland-pfälzische Behörden und die kommunalen Spitzenverbände.

Oberstes Ziel der Projektarbeit war die Erstellung eines Gesetzentwurfs, mit dem die Finanzbeziehungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und seinen über 2 400 kommunalen Gebietskörperschaften – in Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs – auf eine grundlegend neue Basis gestellt werden können. An die Stelle des Steuerverbunds wurde ein weitgehend bedarfsorientiertes Finanzausgleichssystem gestellt, welches nicht mehr die Verteilung einer feststehenden Finanzmasse zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften regelt, sondern die aus ihrer Aufgabenwahrnehmung abgeleitete Mindestfinanzausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften in den Blick nimmt. Aufgrund des Systemwechsels war ein neues Landesfinanzausgleichsgesetz zu erlassen. Der Gesetzentwurf musste bis Ende 2022 vom Landesgesetzgeber beschlossen werden, damit der reformierte KFA ab 1. Januar 2023 rechtzeitig in Kraft treten konnte.

Facharbeitsgruppe aus Ministerien, Behörden und kommunalen Spitzenverbänden

Die Landesregierung hatte für das Erarbeiten der Reform eine breite Struktur aufgestellt. Die Mitglieder der Facharbeitsgruppe KFA-Reform 2023 umfassten neben dem Ministerium des Innern und für Sport und dem Ministerium der Finanzen, das Statistische Landesamt, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und den Rechnungshof. Die kommunale Seite wurde in der Facharbeitsgruppe vertreten durch Mitglieder und kommunale Praktiker seitens des Gemeinde- und Städtebundes, des Landkreistages und des Städtetages. In den Jahren 2021 und 2022 hatte die Facharbeitsgruppe zu allen Themen der Reform betreffend ausführlich und regelmäßig getagt. Der gegenseitige Erfahrungs- und Informationsaustausch der Beteiligten an den Facharbeitsgruppensitzungen hat den Fortgang der Reformarbeiten maßgeblich beeinflusst.

Analyse des Urteils vom 16. Dezember 2020

Ausgangspunkt der Reformarbeiten war eine intensive Befassung mit den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 16. Dezember 2020. Die zentralen Inhalte des Urteils wurden in einer sog. Zitatesammlung aufbereitet und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Aus der Befassung mit dem Urteil leiteten sich die zentralen Reformschritte ab.

Kommunaler Aufgabenkatalog

Den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs entsprechend wurde ein Berechnungsmodell zur Bestimmung der Mindestfinanzausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage kommunaler Haushaltsdaten entwickelt, welche den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Rheinland-Pfalz die zur Wahrnehmung der zugewiesenen sowie eines Minimums an freien Aufgaben zwingend erforderliche Finanzausstattung garantiert. Hierzu wurden die Ein- und Auszahlungen aller rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände analysiert und über die Erstellung eines Pflichtaufgabenkatalogs den Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung sowie Auftragsangelegenheiten zugeordnet.

Der Aufbau des Aufgabenkatalogs folgt insoweit den Vorgaben des Verfassungsgerichthofs, der die Erstellung eines Katalogs kommunaler Pflichtaufgaben nahelegt, der den Unterschieden und Besonderheiten der einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen angemessen Rechnung trägt. Konkret forderte der Verfassungsgerichtshof „eine realitätsnahe Ermittlung der Kosten sowohl der Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung als auch der ihnen übertragenen staatlichen Aufgaben“.

Nach erfolgter Abstimmung des Aufgabenkatalogs mit den kommunalen Spitzenverbänden, der ADD, dem Statistischen Landesamt sowie dem Rechnungshof wurde eine Zuordnung der erfassten pflichtigen Aufgaben zu den Produktbereichen und Produktgruppen der kommunalen Haushaltssystematik vorgenommen. Im Ergebnis ergab sich ein Katalog, in welchem 338 von den kommunalen Gebietskörperschaften pflichtig wahrzunehmende Aufgaben extrahiert wurden. Der mit den kommunalen Spitzenverbänden endgültig abgestimmte Aufgabenkatalog wurde Anlage zum Gesetzentwurf.

Der Gesetzentwurf vom 8. September 2022 als Meilenstein der KFA-Reform

Am 6. September 2022 hat der Ministerrat den Gesetzentwurf über die Neuordnung des KFA beschlossen. Am 8. September 2022 wurde der Gesetzentwurf als Drucksache 18/4111 beim Landtag Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Anlagen zum Gesetzentwurf sind separat als Vorlage 18/2499 veröffentlicht.

Gesetzentwurf vom 8. September 2022

Anlage 1: Zitatesammlung

Anlage 2: kommunaler Aufgabekatalog

Anlage 3: Gutachten Symmetrieeigenschaften 

Mit dem Beschluss des Landtags vom 24. November 2022 wurde das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Dokumentation zu den Arbeiten an der KFA-Reform 2023

In der Urteilsbegründung finden sich Anforderungen und Hinweise zu Verfahrensstufen, die das zu entwickelnde, neue Verfahren zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse zu beachten hat. Hierzu gehört auch, dass der Gesetzgeber seine gewählte Methode zur Ermittlung der erforderlichen kommunalen Finanzausstattung nachvollziehbar erläutert und die Gründe für die Wahl der hierzu vorgenommenen Verfahrensschritte transparent macht. 

Das Ministerium des Innern und für Sport und das Ministerium der Finanzen haben in einer umfassenden Dokumentation die Grundlagen der Ermittlung der Mindestfinanzausstattung, die Bestimmung der Finanzausgleichsmasse und die Aktualisierungen bei der horizontalen Verteilung der Finanzausgleichsmasse ausführlich dargelegt. Der Dokumentationsbericht umfasst über 900 Seiten und ist als Vorlage 18/2433 veröffentlicht.

KFA-Reform 2023 – Dokumentation (Teil 1)

KFA-Reform 2023 – Anlagenband (Teil 1)