Klimaschutz- und Suffizienzstrategie für die Landesliegenschaften
Die Landesregierung hat sich zur 18. Legislaturperiode auf einen Vertrag zur „Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen“ verständigt.
Darin ist u.a. geregelt, dass die Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz so zu gestalten sind, dass Rheinland-Pfalz in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 klimaneutral wird.
Durch seine Vorbildfunktion trägt das Land Rheinland-Pfalz, auch im Bereich des Staatlichen Hochbaus, eine besondere Verantwortung hinsichtlich Suffizienz und Klimaschutz. Entsprechend soll die Landesverwaltung – im Übrigen auch in den Bereichen Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen – bereits bis 2030 klimaneutral aufgestellt werden.
Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat im Juli 2023 den strategischen Rahmen für klimaneutrale Landesliegenschaften als Teil der klimaneutralen Landesverwaltung 2030, die sogenannte 4+1-Strategie beschlossen.
4+1-Strategie
Die 4+1-Strategie befindet sich in der Umsetzung und unterliegt einem dynamischen Prozess. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert, um Sie mit den wichtigsten Informationen zu versorgen.
Informationen zur 4+1-Strategie mit Stand März 2024 hier zum herunterladen
Die 4+1-Strategie verfolgt die Zielsetzung, bis 2030 bei den Landesliegenschaften bilanziell und konsistent – also unter Nutzung erneuerbarer Energien aus Rheinland-Pfalz – klimaneutral zu werden.
Sie enthält folgende Maßnahmen:
Sparsamkeit in Form der Flächenreduktion – unterstützt durch Standortkonzepte – ist die grundsätzlich wirtschaftlichste und auch am unmittelbarsten wirkende Klimaschutzmaßnahme und „Stellschraube“. Die Suffizienz, insbesondere die Reduktion der Flächeninanspruchnahme in Neubau und Bestand ist ein zentraler Bestandteil der Strategie.
Für die unmittelbaren Treibhausgaseinsparungen erfolgt bis 2030 die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung (Energieträgerwechsel), d.h. die eigenen Gaskessel in den Bestandsgebäuden vor Ort werden durch Heizungssysteme ersetzt, die auf regenerativen Energieträgern basieren, insbesondere durch Wärmepumpen und Wärmenetzanschlüsse.
Insbesondere durch strategische Investitionen in Photovoltaik- und Windkraftanlagen zur Eigenstromerzeugung auf Landesflächen wird der vom Land bezogene Strom klimafreundlicher und damit auch der Strommix des gesamten Landes.
Bis 2030 liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten im Bestand auf der Umsetzung der Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung. Die Rate von grundsätzlichen Sanierungen wird danach kontinuierlich erhöht. Priorität genießen zudem die Maßnahmen zur Flächeneinsparung.
Diese baulich-technischen Maßnahmen werden flankiert und vorbereitet durch eine verstärkte Digitalisierung und Anpassung von internen Prozessen, insbesondere im Bereich des digitalen Gebäudemanagements und effektivere Verfahren. Die Möglichkeiten moderner Arbeitsformen werden zu sparsameren Gebäudebelegungen führen und Online-Messtechnik sowie Monitoring zu einer Optimierung des Gebäudebetriebs.