Technische Baubestimmungen
Die Schutzziele der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert. Die darin aufgenommenen Regeln sind für die Planung, Bemessung und Konstruktion sicherer baulicher Anlagen unerlässlich. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Rechts- und Anwendungssicherheit von Bauprodukten und Bauarten.
Bisher bestanden die Technischen Baubestimmungen aus den Bauregellisten A und B, der Liste C sowie der Liste der Technischen Baubestimmungen. Die einzelnen Listen wurden mindestens jährlich aktualisiert. Im Zusammenhang mit der Novelle der LBauO durch Artikel 1 des Änderungsgesetzes vom 18. Juni 2019 (GVBl. S. 112) wurden sie fortgeschrieben und mit Bekanntmachung vom 23. Dezember 2019 erstmals als Verwaltungsvorschrift „Bekanntmachung von Technischen Bau-bestimmungen (VV-TB)“ zusammengefasst veröffentlicht.
Die VV-TB hat ihre Rechtsgrundlage in § 87a Abs. 1 LBauO. Sie beruht auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), veröffentlicht vom Deutschen Institut für Bautechnik. Die MVV TB wurde unter Vermeidung von Doppelregelungen an die rheinland-pfälzische Rechtslage angepasst.
Die VV-TB wird im Ministerialblatt veröffentlicht. Das gilt auch für künftige Aktualisierungen. Die Anlage zur Verwaltungsvorschrift wird dagegen ausschließlich auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen veröffentlicht (§ 3 Abs. 2 LBauO).
Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen
- Industriebaurichtlinie (IndBauRL)
- Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr
- Systembödenrichtlinie (SysBöR)
- Leitungsanlagenrichtlinie (LAR)
- Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR)
- Kunststofflagerrichtlinie
- Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (Holzbau-Richtlinie - HolzBauRL)
Ältere Fassungen finden Sie im Archiv.
Ausgewählte verwendungsspezifische Leistungsanforderungen zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen finden Sie in der Prioritätenliste und den dazugehörigen Erläuterungen in den Schreiben des Ministeriums der Finanzen:
Ausgewählte verwendungsspezifische Leistungsanforderungen zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen:
Prioritätenliste - Stand: 12. Dezember 2017
Prioritätenliste - Stand: 25. Februar 2019
Prioritätenliste - Stand: 1. Juni 2021
- Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13
Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 14. Oktober 2016 - Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13
Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2017 - Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13
Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 5. Januar 2018