Der Finanzhilfebericht des Landes Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung berichtet dem Landtag alle zwei Jahre über die Finanzhilfen des Landes (§ 10 Absatz 7 der Landeshaushaltsordnung).
Die Finanzhilfen des Landes spiegeln die politische Schwerpunktsetzung der rheinland-pfälzischen Landespolitik wider. Insbesondere Finanzhilfen im Zusammenhang mit der frühkindlichen Bildung haben weiterhin eine herausragende Bedeutung. Darüber hinaus werden Finanzhilfen – wie in den Jahren zuvor – in verschiedenen Förderbereichen zur Verfügung stehen, u. a. im Verkehrsbereich, bei der sozialen Wohnraumförderung, im Krankenhaus- und Kultursektor, für den Breitband- bzw. Gigabitausbau sowie zur Umsetzung von Wirtschaftsfördermaßnahmen oder von klima- und energiepolitischen Zielen.
Der Finanzhilfebericht 2022 bis 2026 wurde vom Ministerrat am 10. September 2024 beschlossen und anschließend dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt.