| Wohnen/Konzeptvergabe

Förderbescheid für die Ortsgemeinde Niederwerth für das Projekt „Leben und Wohnen in der Dorfmitte“

Die Ortsgemeinde Niederwerth ist die erste rheinland-pfälzische Kommune, die dem Projektaufruf des Ministeriums der Finanzen für vorbildliche Konzeptvergabeverfahren bei der Veräußerung öffentlicher Grundstücke gefolgt ist.

"Gute Konzepte sollen bei der Vergabe öffentlicher Grundstücke eine entscheidende Rolle spielen. Ich freue mich, dass die Ortsgemeinde Niederwerth mit ihrem Projekt ‚Leben und Wohnen in der Dorfmitte‘ vom Instrument der Konzeptvergabe Gebrauch machen wird, um ein lebendiges und gemischt genutztes Quartier in hoher baulicher und architektonischer Qualität zu entwickeln. Wir unterstützen dieses Konzeptvergabeverfahren mit Landesmitteln in Höhe von 25.000 Euro aus dem Förderprogramm ‚Experimenteller Wohnungs- und Städtebau‘“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.

Zu Beginn dieses Jahres hatte das Ministerium die rheinland-pfälzischen Kommunen dazu aufgerufen, ihre geplanten Konzeptvergabeverfahren einzureichen, um eine Projektförderung zu erhalten. „Wir unterstützen die Kommunen, wenn sie Baugrundstücke nach eigenen Kriterien sozial gerecht und nachhaltig vergeben wollen“, sagte Ahnen. Bis zu zehn ausgewählte Konzeptvergabeverfahren können eine Projektförderung in Form eines Zuschusses von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro, erhalten. Insbesondere werden dadurch Mehrkosten, die durch die Beauftragung von Dritten zur Durchführung des Verfahrens entstehen, gefördert.

Die Maßnahme in Niederwerth hat das Ziel, sowohl bezahlbaren Wohnraum für Menschen unterschiedlicher Altersgruppen als auch soziale Einrichtungen und Flächen für die Allgemeinnutzung zu schaffen. Ausgewiesen wird eine Grundstücksfläche von rund 1800 m². Auf dieser sind eine Wohn-Pflege-Gemeinschaftseinrichtung mit Seniorenappartements sowie Mietwohnungen unterschiedlicher Größe insbesondere für Familien, junge Menschen, Paare und Alleinerziehende inklusive anteiligem gefördertem Wohnraum geplant. Weitere Flächen sollen für die öffentliche Nutzung, wie Dorfverwaltung und Bürgerräume, zur Verfügung stehen.

„Mit der Konzeptvergabe verfügen die Kommunen über ein wirksames Instrument, um nicht nur bezahlbaren, sondern auch sozial ausgewogenen, zukunftsfähigen und qualitätsvollen Wohnraum zu schaffen. Ich bin zuversichtlich, dass die erarbeiteten Konzepte und Ideen auch ein Vorbild für andere Kommunen sein können“, führte Finanz- und Bauministerin Ahnen aus.

Um der aktuellen Situation und der geänderten Prioritätensetzung in den Kommunen Rechnung zu tragen, ist die Antragsfrist für Anträge weiterer Kommunen verlängert worden. Vollständige Anträge können nun bis zum 31.12.2020 eingereicht werden. Die Bewilligung ist auch weiterhin in der Reihenfolge der eingereichten Förderanträge vorgesehen. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den Antragsunterlagen finden Sie unter fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/buendnis-fuer-bezahlbares-wohnen-und-bauen/initiativen-und-projekte/, dort unter „Projektaufruf Konzeptvergabe“.

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