Dieses Gesetz ändert eine ganze Reihe Vorschriften zur Bezahlung von Beamtinnen und Beamten. Beispielsweise wird an Realschulen plus eine neue Funktionsstelle geschaffen. Didaktische Koordinatorinnen und Koordinatoren werden künftig die Schulleitungen entlasten. „Damit unterstützen wir die Realschulen plus bei der pädagogischen Weiterentwicklung. Didaktische Koordinatorinnen und Koordinatoren werden wertvolle Impulse für die Schulentwicklung geben“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
Daneben werden mit dem Gesetz die Übergangs- bzw. Bestandsschutzregelungen zur sogenannten Ministerialzulage für Altfälle bis 1982 bzw. 1996 abgeschafft. „Damit stellen wir eine Gleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Ministerialbeamtinnen und -beamten her und lösen gleichzeitig die Bezahlung auch im Vergleich zum nachgeordneten Bereich konsequent vom Status der Behörde los“, sagte Ministerin Ahnen. In ein und derselben Besoldungsgruppe wird es keinen Unterschied mehr machen, ob eine Beamtin beispielsweise als Sachbearbeiterin im Finanzministerium oder bei einem Finanzamt eingesetzt ist.
„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sowohl in den Landesministerien als auch in den nachgeordneten Bereichen - sind mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Daher ist die Auszahlung einer besonderen Zulage in den Ministerien nicht mehr zeitgemäß“, so Ahnen. Damit bewegt sich Rheinland-Pfalz im Kanon der anderen Bundesländer, die eine Stellenzulage für die Arbeit an obersten Landesbehörden überwiegend ebenfalls nicht mehr kennen.
Schließlich sieht das Gesetz zur Stärkung kleinerer Einkommen die Streichung der untersten Besoldungsgruppe A 3 zu Gunsten der Besoldungsgruppe A 4 vor.