„Um den von der Hochwasserkatastrophe Betroffenen entgegenzukommen, ist eine Fristverlängerung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen und auch für Steueranmeldungen vorgesehen. Bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Steuerberaterinnen und Steuerberatern, steht die unmittelbare Bewältigung der akuten Notlage im Vordergrund. In dieser Situation soll sich niemand um steuerliche Pflichten sorgen müssen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.
Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz gewährt eine Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2021 für Jahressteuererklärungen, deren Abgabefristen in nächster Zeit ablaufen, bzw. bis zum 10. Oktober 2021 für Steueranmeldungen, die am 10. August 2021 oder am 10. September 2021 abzugeben wären.
Da die Betroffenen nicht automatisch identifizierbar sind, können sich diese mit kurzem schriftlichen oder telefonischen Hinweis auf die Betroffenheit an ihr zuständiges Finanzamt wenden, um die Fristverlängerung zu erhalten.
Für weitergehende Fristverlängerungen kann ein Antrag beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Umstände aufgrund der Flutkatastrophe finden bei der Prüfung besondere Berücksichtigung.