„Eine Klimakomponente im Wohngeld vereint klima- und sozialpolitische Ziele. In der Regel werden Wohnungen mit einer besseren Energiebilanz nur zu einer höheren Nettokaltmiete vermietet, die oft oberhalb der Höchstbeträge beim Wohngeld liegen“, so Staatssekretär Dr. Weinberg weiter. Durch die Einführung einer Klimakomponente könnten auch Haushalte mit niedrigen Einkommen, die Anspruch auf Wohngeld haben, eine Wohnung mit höherem Energieeffizienzstandard anmieten oder nach einer energetischen Sanierung und anschließender Mieterhöhung in ihrer Wohnung bleiben.
Um eine Klimakomponente in das Wohngeldsystem zu integrieren, könnten die Höchstbeträge für die Miete angehoben werden, sofern ein bestimmter Energieeffizienzstandard erreicht wird und dieser entsprechend nachgewiesen wird. „Das Verfahren zum Nachweis des Energiestandards sollte praktikabel gestaltet werden, damit die Umsetzung der Klimakomponente sowohl für die Mieterinnen und Mieter als auch für die Wohngeldbehörden möglichst einfach gemacht wird“, erklärte Dr. Weinberg.
Die Bauministerkonferenz hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gebeten, die Einführung und Ausgestaltung der Klimakomponente im Wohngeld weiter zu prüfen sowie ein praktikables Verfahren zum Nachweis des Energiestandards zu entwickeln.