| Corona

Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärung 2019 für beratene Steuerbürgerinnen und Steuerbürger

Auf Bundesebene ist geplant, die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, bis zum 31.08.2021 gesetzlich zu verlängern. Für die Zeit bis zum 30.09.2021 sollen keine Zinsen berechnet werden.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßt diese Initiative:
„Die Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019 ist eine gute Nachricht für die Steuerberaterinnen und Steuerberater, die derzeit sehr stark eingebunden sind in die Abwicklung der staatlichen Unterstützungsleistungen für die vom Shutdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Um an dieser Stelle zu einer Entlastung beizutragen, begrüße ich die Verlängerung der Abgabefrist. Sie ist ein wichtiger Beitrag, damit sich die Steuerberaterinnen und Steuerberater jetzt auf die Antragsbearbeitung der Corona-Hilfen konzentrieren können und gleichzeitig genug Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen haben, ohne dass Verspätungszuschläge anfallen. Ich gehe davon aus, dass das übereinstimmende Interesse der Steuerberaterinnen und Steuerberater und der Finanzverwaltung an der kontinuierlichen Erledigung der Veranlagungsarbeiten für das Jahr 2019 weiter unterstützt wird.“

Das Ministerium der Finanzen wird den Gesetzgebungsprozess positiv begleiten.

Teilen

Zurück