Gemäß den Vorschriften des PCGK sind die Vergütungen der Geschäftsführungen der Landesgesellschaften zu veröffentlichen. Dies umfasst die Gesamtvergütung, getrennt nach Grundvergütung, leistungsabhängiger Vergütung und sonstigen geldwerten Vorteilen. Die PCGK-Berichte der Landesbeteiligungen werden auch im Bundes- oder Staatsanzeiger veröffentlicht. Zudem sind zahlreiche Informationen über die Gesellschaften auch dem Beteiligungsbericht des Landes zu entnehmen, künftig wird sich der Beteiligungsbericht bei der Vergütung der Geschäftsführungen auch nach der vom PCGK vorgesehenen Aufschlüsselung richten.
Soweit sich die Vergütung in Landesbeteiligungen aus einem festen und einem variablen Gehaltsbestandteil zusammensetzt, ist letzterer an die Erreichung von klaren Zielen geknüpft. Eine solche Praxis ist in öffentlichen Unternehmen durchaus üblich, wie beispielsweise auch die Kienbaum-Studie zur Geschäftsführer-Vergütung in öffentlichen Unternehmen aus dem Jahr 2016 zeigt, nach der die Bezüge von rund 50 bis 70 Prozent der Geschäftsführer und Vorstände in kleineren öffentlichen Unternehmen an deren persönliche Leistung und den Unternehmenserfolg geknüpft sind.
Die Angemessenheit der Vergütung der Geschäftsführung wird in regelmäßigen Abständen überprüft, auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern und zum Bund. Rheinland-Pfalz bewegt sich in diesem Vergleich in einem angemessenen Rahmen.
Die Regularien, nach denen Ziele zu vereinbaren und die Zielerreichung festzustellen sind, ergeben sich ebenfalls aus dem Public Corporate Governance Codex (PCGK).