„Rheinland-Pfalz ist ein Land der Eigenheimer. Deshalb stellt die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum einen wichtigen Teil der sozialen Wohnraumförderung des Landes dar. Die Wohneigentumsförderung folgt sozialen Kriterien und ist an gewisse Einkommensgrenzen gebunden. Um die Wohneigentumsförderung zu verstärken, haben wir gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) an verschiedenen Stellen Verbesserungen herbeigeführt“, sagte die Ministerin. „Erstens verbilligt das Land zukünftig die Zinssätze der ISB-Darlehen Wohneigentum um einen Prozentpunkt.“ Durch die Zinsverbilligung des Landes beträgt der Zinssatz für das ISB-Darlehen Wohneigentum aktuell bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren 0,6 Prozent p.a., 1,0 Prozent p.a. bei einer Zinsfestschreibung von fünfzehn Jahren, 1,2 Prozent und 1,4 Prozent im Jahr bei Zinsfestschreibungen von zwanzig Jahren beziehungsweise bis zur Vollrückzahlung.
„Zweitens haben wir bei der Wohneigentumsförderung Tilgungszuschüsse in Höhe von 5 % der ISB-Darlehen Wohneigentum eingeführt. Sie gelten für alle Haushalte, welche die ISB-Darlehen Wohneigentum in Anspruch nehmen können“, so die Ministerin weiter. Insbesondere in Zeiten des Niedrigzinsniveaus stellten die Tilgungszuschüsse einen attraktiven Förderanreiz dar. Dies habe sich bereits in der Mietwohnungsbauförderung gezeigt.
„Drittens haben wir aufgrund gestiegener Kauf- und Baupreise entschieden, die Förderhöchstbeträge für die ISB-Darlehen um bis zu 25.000 Euro je nach Fördermietenstufe anzuheben. Bei Haushalten mit mindestens drei Kindern steigt der jeweilige Förderhöchstbetrag sogar noch einmal um 10 Prozent für das dritte und jedes weitere Kind“, sagte Ahnen.
Die Verbesserungen bei der Wohneigentumsförderung sind zum 11. September 2017 in Kraft getreten.