| Kommunales Investitionsprogramm 3.0 (KI 3.0)

Über 1.000 Projekte in rheinland-pfälzischen Kommunen

„Das Kommunale Investitionsprogramm ist ein wichtiges Förderinstrument, um nachhaltige Investitionen in die kommunale Infrastruktur zu ermöglichen. Insgesamt stehen den rheinland-pfälzischen Kommunen über das Programm rund 540 Millionen Euro zur Verfügung. Der Neubau des Bürgerhauses in Mainz-Finthen steht beispielhaft für die über 1.000 Projekte, die insgesamt im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms gefördert werden“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen heute bei ihrem Besuch des Neubaus des Bürgerhauses in Mainz-Finthen.

Im Jahr 2015 stellte der Bund Rheinland-Pfalz im Rahmen des Investitionsprogramms für finanzschwache Kommunen rund 253 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land ergänzte diese Mittel um weitere 31 Millionen Euro. Umgesetzt wird das Programm unter dem Titel „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 (KI 3.0)“. Im Jahr 2017 wurde das Programm auf Bundesebene um ein zweites Kapitel zur gezielten Förderung sanierungsbedürftiger Schulinfrastruktur ergänzt. Darüber erhalten die rheinland-pfälzischen Kommunen weitere 256,6 Millionen Euro.

„Aufgrund der sehr guten Förderbedingungen ist das Programm besonders attraktiv. Bis zu 90 Prozent der Projektkosten können gefördert werden. Im ersten Kapitel wurden nahezu 700 Projekte angemeldet, für alle Projekte wurden Förderanträge gestellt und fast alle sind bewilligt. Im zweiten Kapitel, das die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur zum Ziel hat, wurden 400 Projekte angemeldet; drei Viertel der Maßnahmen sind beantragt und die Hälfte der angemeldeten Projekte bewilligt“, so Ahnen weiter. All diese Maßnahmen werden die Infrastruktur in den Kommunen sichtbar aufwerten, was letztendlich allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekomme.

Kürzlich wurde der Förderzeitraum für beide Programmabschnitte um 12 Monate ausgeweitet. Konkret heißt das, dass die Kommunen Projekte für das erste Kapitel des Programms nun bis zum 31. Dezember 2021 fertigstellen müssen. Projekte im Rahmen des zweiten Kapitels müssen bis zum 31. Dezember 2023 fertiggestellt sein, um im Jahr danach noch abgerechnet werden zu können. „Das ist eine gute Nachricht für die Kommunen. Denn viele Kommunen haben aufgrund der aktuellen Krisensituation Probleme, ihre geplanten Projekte umzusetzen. Eine nicht fristgerechte Bauabnahme hätte zur Folge gehabt, dass die Finanzhilfen nicht ausgezahlt werden können. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Fristen auf Bundesebene verlängert werden“, sagte die Finanzministerin abschließend.

Teilen

Zurück