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Tarifermäßigung für Land- und Forstwirte in Kraft getreten

„Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind stark von witterungsbedingten Schwankungen betroffen. Durch eine neue Regelung können land- und forstwirtschaftliche Betriebe künftig ihre Gewinne und Verluste über einen Zeitraum von drei Jahren glätten. So können schlechtere Ergebnisse, zum Beispiel durch Frost- oder Dürreschäden, mit besseren Ergebnissen ertragreicher Ernten ausgeglichen werden. Im Ergebnis führt dies zu einer gleichmäßigen Besteuerung in aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren und vermeidet Besteuerungsspitzen. Die Tarifermäßigung ist eine wichtige Unterstützung für betroffene Betriebe“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Die Tarifermäßigung erfolgt auf Antrag. Die Formulare zur Beantragung der Tarifermäßigung stehen ab sofort zur Verfügung.

Die Tarifermäßigung kann erstmals im Einkommensteuerbescheid 2016 für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2016 gewährt werden. Eine weitere Ermäßigung kann wieder für die Veranlagungszeiträume 2017 bis 2019 mit dem Einkommensteuerbescheid 2019 gewährt werden. Hierfür ist jeweils ein eigenhändig unterschriebener Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Die Antragsformulare zur Tarifermäßigung und eine dazugehörige Berechnungshilfe finden Sie unter www.lfst-rlp.de.
 

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