Bei der Umsetzung des Vorhabens setzt die Steuerverwaltung auf einen fortschrittlichen und innovativen Weg der arbeitsteiligen Aufgabenerledigung durch eine Verwaltungskooperation mit dem Land Bayern. Da das Land Bayern am Standort Wunsiedel bereits über ein zentrales Scanzentrum verfügt, das die Papiersteuererklärungen der bayerischen Bürgerinnen und Bürger erfasst, bietet die Zusammenarbeit den Vorteil, dass das Land Rheinland-Pfalz auf die aufwändige und kostenintensive Implementierung einer eigenen Scaninfrastruktur verzichten kann.
Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde am 15. September 2016 von beiden Ländern unterzeichnet. Das Verfahren soll Anfang 2017 beginnen und sukzessive auf alle rheinland-pfälzischen Finanzämter ausgedehnt werden.
Das Scanverfahren wurde im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eingeführt, welches zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten wird. Das Gesetz wird die Serviceorientierung der Steuerverwaltung stärken. Dazu gehört, dass bei der elektronischen Steuererklärung das Angebot einer automatischen Übernahme bestimmter Daten (Vorausgefüllte Steuererklärung) erweitert wird. Gleichzeitig sollen die Arbeitsabläufe in den Finanzämtern noch stärker als heute durch die Informationstechnik unterstützt werden. Ziel ist es, dass durch die stärkere Digitalisierung der Daten schrittweise eine immer größere Zahl an Steuererklärungen vollautomatisch bearbeitet werden kann.
„Die Modernisierung der Steuerverwaltung hat zwei Tragpfeiler: Sie entlastet einerseits Bürgerinnen und Bürger und macht die Finanzämter andererseits fit für die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung. Die Einführung des Scanverfahrens ist ein wichtiger Schritt, um dieses Gesetz mit Leben zu füllen und dafür zu sorgen, dass das Ziel der Reform erreicht wird: eine spürbare Entlastung für alle Beteiligten, also Steuerpflichtige und Finanzverwaltungen“, sagte Ministerin Ahnen. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass das Scanverfahren nur eine Überganglösung darstellen könne. Wünschenswert für Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerverwaltung sei die elektronische Übermittlung per ELSTER, die auch eine schnellere Bearbeitung der Steuererklärung garantiere.