| Finanzverwaltung

Stellungnahme zur Berichterstattung des SWR

Der SWR berichtet am heutigen Tag, dass die Telefonzentralen von 11 der 23 rheinland-pfälzischen Finanzämter an Fremdfirmen vergeben worden seien. Richtig ist, dass die Pfortendienste von 11 rheinland-pfälzischen Finanzämtern fremdvergeben sind und die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als zusätzliche Aufgabe die Vermittlung von Telefonaten übernehmen.

„Die Vergabe von Pfortendiensten und Telefonzentralen an externe Firmen ist eine übliche Praxis in zahlreichen Verwaltungen inner- und außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz. Es ist ebenfalls nicht ungewöhnlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Pforte zugleich die Vermittlung von Telefonaten übernehmen“, erklärte Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Weinberg. Im Übrigen regt auch der Landesrechnungshof seit Jahren an, die Auslagerung von nicht hoheitlichen Diensten unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu prüfen.

Pforten sind üblicherweise die erste Anlaufstelle in Ämtern und Verwaltungen für Bürgerinnen und Bürger. An der Pforte werden die Bürgerinnen und Bürger in Empfang genommen und an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwiesen. Genau dies passiert auch in den Telefonzentralen der rheinland-pfälzischen Finanzämter. Der Anruf wird an die zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Dabei sind die Pfortenbediensteten selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Inhaltliche Auskünfte werden von den Telefonzentralen nicht erteilt, sondern nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter, die auf das Steuergeheimnis vereidigt worden sind. Anlaufstellen für steuerliche Fragen sind die landesweite Infohotline (0261/20 179 279), die in den Finanzämtern eingerichteten und durchgängig mit Landesbediensteten besetzten Service-Center oder unmittelbar die zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter. „Das Steuergeheimnis der Steuerpflichtigen ist ein hohes Gut und wird stets gewahrt“, so Staatssekretär Dr. Weinberg.

Mit den externen Firmen wird Tariftreue vereinbart. Wach- und Sicherheitsfirmen sind an den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 19. Januar 2017 gebunden. Die betreffenden Tarifverträge werden im Rahmen der Tarifautonomie selbstverständlich mit den Gewerkschaften verhandelt.

Die Entscheidung, Fremdfirmen in den Telefonzentralen einzusetzen, wurde zudem eng mit den Personalvertretungen und dem Ministerium der Finanzen abgestimmt. Die Vergabe der Telefonzentralen ermöglicht es der Finanzverwaltung, Personal flexibel einzusetzen. Die Wirtschaftlichkeit dieses Vorgehens wird regelmäßig überprüft.

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