„Die Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz sind stabil aufgestellt“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen und unterstrich, dass das Land sowohl die Anforderungen des Stabilitätsrates als auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfülle. Damit ergeben sich für Rheinland-Pfalz keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage.
„Wir haben seit dem Jahr 2011 unsere Konsolidierungsstrategie konsequent umgesetzt. Damit haben wir den richtigen Weg eingeschlagen“, sagte die Finanzministerin. Der Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 wird in der nächsten Woche vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet. „Das Ziel der Landesregierung, bis 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu realisieren, werden wir bereits im Jahr 2019 erreichen“, so Ahnen.
Mit dem Stabilitätsbericht kommt Rheinland-Pfalz einer Verpflichtung von Bund und Ländern nach, dem Stabilitätsrat jährlich über die Haushaltslage des Landes zu berichten. Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, die Gefahr von Haushaltsnotlagen möglichst früh zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Stabilitätsberichte bilden die Grundlage für die Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat.