Staatssekretär Dr. Weinberg zur Zukunft des öffentlichen Dienstes

Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Weinberg nahm an der Tagung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) am 21. März 2018 in Speyer zum Thema „Die Zukunft des öffentlichen Dienstes: Alimentationsprinzip quo vadis?“ teil.
Talkrunde
Foto: Klaus Landry v.l.n.r.: Prof. Dr. Gisela Färber, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, „Gastgeberin“, Moderation Sts Dr. Stephan Weinberg Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts MDir Hans-Heinrich von Knbloch, BMI Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen, Baden-Württemberg Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes
Personen, die sich unterhalten
Foto: Klaus Landry

Kritisch und mit einem klaren Blick für die Zukunft des öffentliche Dienstes und seiner Bedeutung in einer Arbeitswelt 4.0 bezog Dr. Weinberg Stellung. Unter anderem mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Voßkuhle, und dem dbb Bundesvorsitzenden, Ulrich Silberbach, diskutierte er intensiv über die beamtenrechtlichen Strukturprinzipien des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz und deren Fortentwicklung.

„Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und vermehrten Technisierung unterschiedlicher Prozess- und Arbeitsabläufe befindet sich auch der öffentliche Dienst in einem spannenden Veränderungsprozess. Der Bedarf an hochqualifizierten Beamtinnen und Beamten steht demzufolge im Vordergrund. Unzweifelhaft ist, dass der öffentliche Dienst für die Zukunft unerlässlich und eine vorgegebene Notwendigkeit ist und bleibt“, sagte Dr. Stephan Weinberg.

Der öffentliche Dienst hat zahlreiche zentrale Aufgaben zu bewältigen – beispielsweise von der inneren Sicherheit über eine einheitliche und gerechte Steuerfestsetzung bis hin zu den vielfältigen Erfordernissen im Bildungsbereich. Die zunehmende Digitalisierung macht bestimmte Abläufe effizienter, so dass sich die Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Dienst zunehmend ändern wird. Beispielhaft hierfür sind die elektronische Steuererklärung und die elektronische Aktenführung in der Verwaltung.

Der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte sei groß und die Bezahlung sei dabei ein wichtiger Faktor. Nicht zu unterschätzen wären jedoch auch die nicht-monetären Aspekte, wie etwa flexible Arbeitszeitmodelle oder gute Entwicklungsmöglichkeiten, die immer mehr in den Fokus der Beschäftigten rückten. 

Am Ende waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Podiumsdiskussion einig, dass der öffentliche Dienst die Herausforderungen der Zukunft meistern und für junge Bewerberinnen und Bewerber weiterhin ein hoch attraktiver Arbeitgeber sein wird.

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