„Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist ein wichtiges Signal für das zivilgesellschaftliche Engagement von Freifunk-Initiativen. Mit dem Aufbau und dem Unterhalt von kostenlosen freien Kommunikationsnetzwerken ermöglichen die Freifunk-Initiativen vielen Bürgerinnen und Bürgern einen Internetzugang und somit die Chance zur Teilhabe an der digitalen Welt. Die Initiativen vermitteln den Nutzerinnen und Nutzern dabei auch wertvolle Technik- und Medienkompetenz. In Zeiten einer immer weiter voranschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft verdient dieses Engagement Unterstützung“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.
Der Gesetzesantrag zur Änderung der Abgabenordnung hat das Ziel, dass Freifunk-Initiativen in der Rechtsform einer Körperschaft (z.B. Vereine), die Kommunikationsnetzwerke aufbauen und unterhalten, die Gemeinnützigkeit zuerkannt werden kann. Der Förderzweck ist auf unentgeltliche Tätigkeiten beschränkt, um eine deutliche Abgrenzung zu gewerblichen Anbietern herzustellen. Bislang ist Vereinen, die Freifunk betreiben, auch in Rheinland-Pfalz die Gemeinnützigkeit versagt worden.