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Pressemitteilung des Stabilitätsrates vom 26. Juni 2018

Der Stabilitätsrat hat am 26. Juni 2018 unter dem Vorsitz der Finanzministerin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Doris Ahnen, als Vorsitzende der Finanzministerkonferenz und des Bundesfinanzministers, Herrn Olaf Scholz, in Berlin zum 17. Mal getagt.
Großer ovaler Tisch mit allen Teilnehmern
Während des Sitzung des Stabilitätsrates

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem der längsten konjunkturellen Aufschwünge seit den 1980er Jahren. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs im Jahr 2017 das achte Jahr in Folge, und das mit steigender Dynamik. Die kräftige wirtschaftliche Entwicklung mit einem realen Wirtschaftswachstum oberhalb des Wachstumspotentials im vergangenen Jahr trägt zu außergewöhnlich guten Voraussetzungen für die Finanzpolitik bei. Der Staatshaushalt von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen verzeichnet für 2017 einen strukturellen Finanzierungsüberschuss von 1,5 Prozent des BIP. Der Stabilitätsrat gelangt zu der Einschätzung, dass der Staatshaushalt auch im laufenden Jahr die Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits von 0,5 Prozent des BIP einhalten wird. Der unabhängige Beirat bestätigt das Ergebnis und geht davon aus, dass die Obergrenze mit gewissem Abstand eingehalten wird. Der Stabilitätsrat erwartet für das aktuelle Jahr einen strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsüberschuss von 1 Prozent des BIP. Gleichzeitig ist die Ausgabenentwicklung expansiv. Dabei steigen die gesamtstaatlichen Bruttoinvestitionen voraussichtlich stärker als die Staatsausgaben insgesamt.

Trotz der derzeit außergewöhnlich guten Ausgangslage für die Finanzpolitik dürfen bereits eingetretene wie auch absehbare strukturelle Veränderungen bei den Rahmenbedingungen nicht übersehen werden. So sollten die leicht überausgelasteten Kapazitäten nicht durch eine übermäßige Ausweitung der konsumtiven Staatsausgaben angespannt werden. Mit Blick auf den strukturellen Finanzierungssaldo des Gesamtstaates eröffnen konjunkturell bedingte staatliche Mehreinnahmen im Einklang mit ausgeglichenen öffentlichen Haushalten keine zusätzlichen fiskalischen Spielräume. Auch darf nicht von einer dauerhaften Entlastung der öffentlichen Haushalte durch das außergewöhnliche Niedrigzinsumfeld am Kapitalmarkt ausgegangen werden. Die Finanzpolitik muss weiter stabilitäts- und wachstumsorientiert ausgerichtet bleiben und gerade jetzt Sorge für langfristig tragfähige öffentliche Finanzen tragen.

Die Länder Bremen und Saarland haben ihre Sanierungsberichte für einen bis einschließlich 2020 verlängerten Sanierungszeitraum vorgelegt. In den Berichten stellen die Länder die umgesetzten und vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen zur Rückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme dar. Der Stabilitätsrat stellt fest, dass beide Länder die Obergrenze der Nettokreditaufnahme im Jahr 2017 eingehalten haben. Das Gremium weist jedoch auch darauf hin, dass bei beiden Ländern weiterhin erhebliche Sanierungsanstrengungen notwendig sind, um den vorgegebenen Abbaupfad bis 2020 auch bei einer etwaigen Verschlechterung der Rahmenbedingungen einhalten zu können.

Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beziehen bis einschließlich 2019 Konsolidierungshilfen, um in die Lage versetzt zu werden, ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Die Auszahlung der Hilfen, die je zur Hälfte vom Bund und der Ländergemeinschaft finanziert werden, hängt von der Erfüllung der vereinbarten Konsolidierungsanforderungen ab. Der Stabilitätsrat hat dies für das Jahr 2017 überprüft und festgestellt, dass jedes der fünf Länder die Vorgaben eingehalten hat.

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