Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich – zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

Im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich hat das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit elf weiteren Ländern seine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Darin kommt der von den Ländern als Prozessvertreter beauftragte Staatsrechtler, Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München), zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang mit dem Grundgesetz und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.

„Wir sind überzeugt, dass der geltende Finanzausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Damals wurde im Konsens mit allen Ländern das aktuell geltende System entwickelt und nicht zuletzt Bayern hob es als guten Kompromiss hervor. In der Stellungnahme wird deutlich, dass die Reform funktioniert. Besonders finanzstarke Länder, wie etwa Bayern, werden nach dem Systemwechsel weniger belastet“, so die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. 
„Auch als finanzstarkes Land stehen wir solidarisch zu unserer Verantwortung, die grundgesetzlich verankerte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik sicherzustellen.“ 

Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Damit besteht die parteiübergreifende Prozessgemeinschaft aus Nehmer- und Geberländern, Stadtstaaten und Flächenländern sowie alten und neuen Ländern. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. 

Rheinland-Pfalz zählt seit 2021 zu den finanzstarken Ländern im Finanzausgleich. 

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