Besonders zukunftsweisend sei die Übereinkunft, dass der Bund künftig die Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützen könne. Ahnen begrüßte, dass der Bund ein Schulsanierungsprogramm aufgelegt und das bestehende kommunale Investitionsprogramm noch einmal um 3,5 Mrd. Euro auf nun 7 Mrd. Euro aufgestockt habe. Auf Rheinland-Pfalz entfällt davon ein Anteil von 256,6 Mio. Euro, die das Land zur Förderung von Schulinfrastrukturinvestitionen finanzschwacher Kommunen einsetzen kann.
„Bereits in dem seit Mitte 2015 laufenden Förderprogramm, das in Rheinland-Pfalz als ‚Kommunales Investitionsprogramm 3.0 (KI 3.0)‘ bekannt ist, war der Förderbereich ‚Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur‘ von allen Förderbereichen am stärksten nachgefragt“, sagte die Ministerin. Über 30 Prozent der angemeldeten Maßnahmen fallen in diesen Bereich und binden insgesamt über 50 Prozent der Mittel. Im Rahmen der Aufstockung können nun auch Investitionen in berufsbildende Schulen gefördert werden, was bislang nicht zulässig war. Erlaubt sind zudem alle Arten der Sanierungsmaßnahmen und nicht nur die energetische Sanierung.
Ahnen wies darauf hin, dass die Bundesländer nun nach der Verabschiedung der Gesetze bemüht seien, möglichst schnell eine Verwaltungsvereinbarung (VV) mit dem Bund abzustimmen. Die Verwaltungsvereinbarung ist zur Umsetzung der Gesetze auf Landesebene notwendig. „Die Bundesländer bemühen sich zurzeit um eine Überarbeitung der Verwaltungsvereinbarung, die vom Bund vorgelegt wurde. Beispielsweise ermöglicht es der aktuelle Entwurf nicht, Regionalbudgets zu erstellen ‑ ein Instrument, mit dem wir im KI 3.0 bislang gute Erfahrungen gemacht haben. Der Bund möchte zudem starken Einfluss nehmen auf die Kriterien zur Bestimmung von Finanzschwäche. Bislang konnten die Länder dies in eigener Regie entscheiden, was wir in Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden gut hinbekommen haben“, sagte die Ministerin abschließend.