Den beihilfeberechtigten Personen des Landes Rheinland-Pfalz steht jetzt als zusätzlicher Antragsweg zur Beantragung von Beihilfen neben der „klassischen“ papiergebundenen Antragstellung die elektronische Antragstellung zur Verfügung. Dabei können die Benutzerinnen und Benutzer die Belege entweder einfach direkt mit der Handy-App fotografieren oder alternativ die Belege über die eBeihilfe-Website über den PC einreichen.
Mit der neuen und einfachen Möglichkeit der elektronischen Antragstellung sparten die beihilfeberechtigten Personen Zeit, Postlauf und Kosten. Gleichzeitig werde die eigene Verwaltung, die Zentrale Beihilfefestsetzungsstelle beim Landesamt für Finanzen, entlastet, indem das Scannen der eingereichten Belege entfalle, so die Finanzministerin.
Nutzerinnen und Nutzer des derzeitigen eBescheid-Portals sind automatisch zur elektronischen Antragseinreichung per App beziehungsweise der erweiterten Portallösung freigeschaltet. Elektronische Neueinsteiger müssen sich erstmalig registrieren lassen. Die Registrierung kann über die App oder die Internetseite des eBeihilfe-Portals erfolgen. „Bei der elektronischen Antragstellung handelt es sich um ein freiwilliges, zusätzliches Serviceangebot und die Teilnahme am Verfahren ist natürlich kostenfrei“, sagte Ministerin Ahnen. Bei jeder weiteren Antragseinreichung könne die beihilfeberechtigte Person außerdem aufs Neue entscheiden, wie sie den Antrag stellen möchte – papiergebunden oder elektronisch.
Bei Fragen und Problemen zur App und dem eBeihilfe-Portal steht das Landesamt für Finanzen von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 0261/4933 37700 gerne zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum neuen Service können unter https://ebeihilfe.rlp.de eingesehen werden.
|
Beihilfe