"Rheinland-Pfalz ist das erste Land, das von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Wir werden auf diese Weise Kompetenzen bündeln und eine wirtschaftlichere Bearbeitung der Zahlungen an die Familien erreichen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Für die Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeldzahlungen ändere sich mit der neuen Regelung lediglich die zuständige Behörde. "Abgesehen von einem geänderten Auszahlungszeitpunkt des Kindergeldes haben die Familien durch die neu getroffene Regelung keine Veränderungen zu erwarten“, so Ahnen.
Ende 2016 hat der Bund ermöglicht, dass Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf die Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verzichten und die dazugehörigen Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen können.