| Landesfamilienkasse

Ministerrat beschließt Übertragung der Landesfamilienkasse an Bundesagentur für Arbeit

In Rheinland-Pfalz werden für rund 62.000 Kindergeldfälle im Bereich des öffentlichen Dienstes die entsprechenden Zahlungen für Beamtinnen und Beamten vom Landesamt für Finanzen festgesetzt und ausgezahlt. Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung in Brüssel die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, diese Aufgabe ab dem 1. Oktober 2018 an die Bundesagentur für Arbeit zu übertragen.

"Rheinland-Pfalz ist das erste Land, das von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Wir werden auf diese Weise Kompetenzen bündeln und eine wirtschaftlichere Bearbeitung der Zahlungen an die Familien erreichen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Für die Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeldzahlungen ändere sich mit der neuen Regelung lediglich die zuständige Behörde. "Abgesehen von einem geänderten Auszahlungszeitpunkt des Kindergeldes haben die Familien durch die neu getroffene Regelung keine Veränderungen zu erwarten“, so Ahnen.

Ende 2016 hat der Bund ermöglicht, dass Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf die Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verzichten und die dazugehörigen Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen können.

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