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Ministerrat berät Erleichterungen für das Bauen mit Holz

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf unter anderem zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz im Grundsatz gebilligt. Mit der Anpassung der Landesbauordnung sollen bereits beschlossene bzw. in Vorbereitung befindliche Änderungen der sogenannten Musterbauordnung umgesetzt werden. 

„Die Änderungen der Landesbauordnung betreffen insbesondere Erleichterungen für das Bauen mit Holz, auf die sich die Bauministerinnen und Bauminister der Länder in der letzten Bauministerkonferenz verständigt haben. Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten für das Material Holz begrüße ich sehr. Holz ist ein besonders nachhaltiger, umweltschonender Baustoff, der für die Erreichung nationaler und internationaler Klimaschutzziele eine wichtige Rolle spielt. Zudem ist Holz äußerst vielseitig einsetzbar. Es lassen sich Bauteile für alle Einsatzgebiete herstellen, besondere Vorteile bestehen zum Beispiel für das serielle Bauen sowie für Umbau- und Aufstockungsmaßnahmen. Nicht zuletzt ermöglicht Holz oft auch kostengünstiges Bauen und fördert insbesondere in Rheinland-Pfalz die regionale Waldwirtschaft. In Rheinland-Pfalz gibt es viele gelungene, vorbildliche Projekte in Holzbauweise“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen.

Mit der Anpassung der Landesbauordnung soll unter bestimmten Voraussetzungen nun auch der Einsatz von Holzbauteilen bei höheren Gebäuden (insbesondere Geschosswohnungsbau) ermöglicht werden. Holz kann demnach als Baustoff für Gebäude bis zu einer Höhe von 22 Metern eingesetzt werden; bisher lag die Grenze bei 13 Metern.

Zudem enthält der Gesetzentwurf notwendige Änderungen, um digitale Baugenehmigungsverfahren zu erleichtern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren sollen verbessert und damit die digitale Beantragung und Durchführung bauaufsichtlicher Verfahren gefördert werden; die Rahmenbedingungen sollen dafür so gestaltet werden, dass zukünftig eine ausschließliche elektronische Kommunikation erfolgen kann.

Der Gesetzentwurf geht nun in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren.
 

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