„Mit der Gesetzesnovelle werden die Einsatzmöglichkeiten des Baustoffes Holz deutlich erweitert. Bei Gebäuden bis zur Hochhausgrenze wird die Verwendung von Holz für die tragenden Bauteile möglich sein. Zudem kann durch die neuen Regelungen Holz auch an der Fassade nach außen sichtbar gemacht werden. Dies eröffnet gestalterische Potentiale und fördert allgemein landesweit die Verwendung des nachwachsenden und klimaschonenden Baustoffes Holz. Holz ist als Baustoff äußerst vielseitig einsetzbar und überzeugt durch kurze Bauzeiten. Besondere Vorteile bestehen zum Beispiel für das serielle Bauen sowie für Umbau- und Aufstockungsmaßnahmen. Nicht zuletzt ermöglicht Holz oft auch kostengünstiges Bauen und fördert insbesondere in Rheinland-Pfalz die regionale Waldwirtschaft“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.
Darüber hinaus wurden mit den Änderungen an der Landesbauordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Digitalisierung der Bauverwaltung voranschreiten kann. „Wir erleichtern digitale Baugenehmigungsverfahren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren werden verbessert und damit die digitale Beantragung und Durchführung bauaufsichtlicher Verfahren gefördert. Die Rahmenbedingungen sind so gestaltet, dass zukünftig eine ausschließliche elektronische Kommunikation leichter erfolgen kann“, so Ministerin Ahnen abschließend.